01Können Sie Verschlusssachen befördern?
Nicht auf eigene Zulassung. Eine behördliche Sicherheitsüberprüfung ersetzen wir nicht, und wir behaupten auch keine amtliche Ermächtigung. Wo eine Verschlusssachenanweisung gilt, sagen wir das offen und arbeiten mit entsprechend zugelassenen Partnern oder innerhalb des Rahmens, den Ihr Haus vorgibt.
02Unterschreiben Sie unsere Geheimhaltungsvereinbarung?
Ja, vor dem ersten Einsatz und nicht danach. Auf Wunsch unterschreibt zusätzlich der eingesetzte Kurier persönlich. Wenn Ihre Vereinbarung eine bestimmte Aufbewahrungs- oder Löschfrist für Auftragsdaten vorsieht, halten wir uns daran und bestätigen das schriftlich.
03Kann ich denselben Kurier immer wieder bekommen?
Bei wiederkehrenden Strecken meistens ja, garantieren lässt es sich nicht, weil die Person verfügbar und für das Zielland reiseberechtigt sein muss. Wir führen für Sie eine Liste bevorzugter Kuriere, und aus dieser Liste wird zuerst besetzt.
04Was passiert, wenn das Siegel unterwegs beschädigt wird?
Der Kurier meldet es sofort, fotografiert den Zustand und setzt die Fahrt nur nach Ihrer Freigabe fort. Was dann gilt, steht im Auftrag: Rückführung, Verwahrung an einem vereinbarten Ort oder Weiterfahrt mit Vermerk. Nichts davon wird unterwegs improvisiert.
05Wie gehen Sie mit Ausfuhrkontrolle und Dual Use um?
Wir fragen vor der Buchung nach der Einstufung und nach vorhandenen Genehmigungen. Ohne Genehmigung wird nicht gestartet, auch nicht mit dem Hinweis, es werde schon gutgehen. Die Prüfung ist Sache des Ausführers, aber wir machen darauf aufmerksam, wenn die Warenart typischerweise betroffen ist.
06Erfährt der Empfänger, wer der Auftraggeber ist?
Nur wenn Sie es wollen. Sendung und Behälter sind neutral, und der Kurier nennt Ihren Namen nur, soweit es für die Übergabe nötig ist. Bei Ausschreibungen und internen Untersuchungen ist genau das häufig der ausschlaggebende Punkt.