Ware und Einstufung
Teilenummer, technische Beschreibung und, falls vorhanden, die Ausfuhrlistennummer. Ohne diese Angaben lässt sich nicht beurteilen, ob eine Sendung an einem Abend abgewickelt werden kann oder ob sie wartet.
Der Zoll prüft an der Grenze, ob eine Genehmigung vorliegt. Erteilt wird sie vorher, an anderer Stelle, und nach eigenen Maßstäben. Wer das erst am Abend des Versands merkt, hat kein Transportproblem.
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit Sitz in Eschborn ist die deutsche Genehmigungsbehörde für die Ausfuhrkontrolle. Es entscheidet über Anträge zur Ausfuhr von Gütern, die wegen ihrer Eigenschaften, ihres Verwendungszwecks oder ihres Bestimmungslandes einer Kontrolle unterliegen. Dazu zählen Dual-Use-Güter, national gelistete Güter und Vorgänge, die von Sanktionen berührt sind.
Das Amt ist nicht der Zoll. Der Zoll wendet an, was genehmigt oder nicht genehmigt ist, und kontrolliert die Ausfuhr an der Grenze. Das BAFA prüft vorher, ob eine Ausfuhr überhaupt stattfinden darf, und knüpft die Erlaubnis an Bedingungen. Beide Behörden arbeiten mit denselben Warenlisten, aber mit unterschiedlichen Aufgaben und unterschiedlichen Zeitachsen.
Die Prüfung setzt an vier Punkten an: an der Ware und ihrer Einstufung, am Bestimmungsland, am Empfänger und Endverwender und an der Endverwendung. Ein Gut kann in ein Land ohne Weiteres ausgeführt werden und in ein anderes nur mit Genehmigung. Ein Gut kann ungelistet sein und trotzdem genehmigungspflichtig werden, wenn eine kritische Verwendung bekannt oder erkennbar ist.
Verantwortlich für die Prüfung ist der Ausführer, nicht der Transportdienstleister. Unternehmen benennen dafür einen Ausfuhrverantwortlichen und richten interne Abläufe ein. Wer regelmäßig in Drittländer liefert, hält diese Prüfung im Vertrieb und in der Auftragsanlage vor, nicht in der Versandabteilung an dem Abend, an dem die Ware das Haus verlassen soll.
Fünf kurze Fragen. Ein Disponent antwortet mit einer benannten Verbindung, der Zustellzeit und einem festen Preis, Tag und Nacht.
Ein Onboard Kurier kann eine Sendung in Stunden zustellen. Eine Ausfuhrgenehmigung entsteht in dieser Zeit nicht. Wer am Abend feststellt, dass die Ware genehmigungspflichtig ist, hat keine langsame Sendung, sondern eine, die nicht ausgeführt werden darf. Der Zoll überlässt die Ware nicht, und ein Versuch, das zu umgehen, ist keine logistische Frage mehr.
Aus diesem Grund fragen wir bei jeder Anfrage in ein Drittland nach der Ware und nach dem Empfänger, bevor wir über Verbindungen sprechen. Nicht um Ihre Prüfung zu ersetzen, sondern damit die Antwort in 15 Minuten belastbar ist. Eine Verbindung zu nennen, die an einer fehlenden Genehmigung scheitert, hilft niemandem.
Auch der Weg über das Handgepäck ändert nichts an der Rechtslage. Eine Ausfuhr bleibt eine Ausfuhr, ob die Ware auf einer Palette liegt oder im Koffer eines Reisenden. Ebenso wenig hilft eine Aufteilung in mehrere kleine Sendungen. Solche Konstruktionen fallen unter die Umgehungsverbote und werden von den Behörden entsprechend behandelt.
Was wir beitragen: Wir bringen die Frage früh auf den Tisch, wir halten die Genehmigungsnummer und die zugehörigen Papiere im Kurierordner bereit, und wir richten die Abfahrtszeit so aus, dass die Ausgangszollstelle mit vollständigen Unterlagen erreicht wird. Die Entscheidung über die Genehmigungspflicht trifft Ihr Ausfuhrverantwortlicher.
Teilenummer, technische Beschreibung und, falls vorhanden, die Ausfuhrlistennummer. Ohne diese Angaben lässt sich nicht beurteilen, ob eine Sendung an einem Abend abgewickelt werden kann oder ob sie wartet.
Bestimmungsland, Empfänger, Endverwender und Verwendungszweck. Diese vier Angaben entscheiden über die Genehmigungslage stärker als die Ware selbst und gehören in die Anfrage, nicht in die Nachbereitung.
Liegt eine Genehmigung vor, wandert die Nummer in die Ausfuhranmeldung und eine Kopie in die Kurierakte. Der Kurier hat sie damit an der Ausgangszollstelle greifbar, ohne im Büro nachfragen zu müssen.
Bei kontrollierten Waren rechnen wir mit einer genaueren Prüfung an der Ausgangszollstelle. Der Zeitpuffer wird entsprechend gesetzt, und die Verbindung wird danach gewählt, nicht umgekehrt.
Reparaturteile, die zurückgehen, und Leihgeräte, die zurückkommen, sind eigene Ausfuhrvorgänge mit eigener Prüfung. Wir planen den Rückweg als eigenen Auftrag und nicht als Anhängsel der Hinreise.
Ist eine Sendung nicht genehmigungsfähig oder die Lage unklar, sagen wir das. Ein Auftrag, der an der Ausgangszollstelle scheitert, kostet Sie mehr als eine ehrliche Antwort in der ersten Viertelstunde.
01Prüft OnBoard Courier, ob wir eine Genehmigung brauchen?
Nein. Diese Prüfung liegt beim Ausführer, und sie hängt an Angaben, die nur Ihr Haus hat: technische Daten, Endverwender, Verwendungszweck. Wir fragen die Punkte ab, die den Transport betreffen, und weisen darauf hin, wenn eine Sendung nach Ware oder Ziel offensichtlich kontrollrelevant ist.
02Wie lange dauert eine Genehmigung?
Das hängt an Ware, Land, Empfänger und Vollständigkeit des Antrags und lässt sich nicht pauschal beziffern. Sicher ist, dass keine Genehmigung im Zeitrahmen eines Eilauftrags entsteht. Wer regelmäßig in kritische Länder liefert, arbeitet deshalb mit vorbereiteten Genehmigungen statt mit Einzelanträgen im Ernstfall.
03Gilt die Kontrolle auch für Software und Technologie?
Ja. Ausfuhrkontrolle erfasst nicht nur körperliche Waren, sondern auch Software und technisches Wissen, einschließlich der Weitergabe auf elektronischem Weg. Für einen Transport im Handgepäck heißt das: Auch ein Datenträger im Koffer kann eine genehmigungspflichtige Ausfuhr sein.
04Was ist mit Ersatzteilen für eine Reparatur?
Auch sie unterliegen der Kontrolle, wenn sie gelistet sind oder die Endverwendung kritisch ist. Der Umstand, dass ein Teil nur eine defekte Baugruppe ersetzt und später zurückkommt, hebt die Genehmigungspflicht nicht auf. Der Rückweg ist ein eigener Vorgang mit eigener Bewertung.
05Was passiert ohne Genehmigung an der Grenze?
Der Zoll überlässt die Ware nicht zur Ausfuhr und leitet den Vorgang weiter. Die Sendung bleibt liegen, der Kurier fliegt ohne sie oder gar nicht, und der Fall geht in ein Verfahren über, das Ihr Haus betrifft und nicht den Transportdienstleister. Diese Situation vermeiden wir durch frühe Klärung.
Wenn die Ausfuhrfrage in Ihrem Haus entschieden ist, übernehmen wir den Rest: Abholung, Abflughafen, Kurier, Ausgangszollstelle und die dokumentierte Übergabe am Ziel. Nennen Sie uns Ware, Ort und Zeitpunkt, die Antwort kommt innerhalb von 15 Minuten.