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Einfuhr nach Deutschland: der Onboard Kurier meldet am roten Kanal selbst an

Bei der Einfuhr ist der Vorteil eines Begleiters am größten. Eine Rückfrage wird beantwortet, während sie gestellt wird, und nicht am nächsten Werktag von einem Abfertiger, der die Ware nie gesehen hat und den Absender nicht erreicht.

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Der Weg durch den roten Kanal

Wer Handelsware im Reisegepäck nach Deutschland bringt, nimmt den roten Kanal. Der grüne Ausgang ist keine Abkürzung, sondern selbst eine Erklärung: wer dort hindurchgeht, erklärt, nichts anzumelden zu haben. Das trifft auf Reisemitbringsel zu, nicht auf ein Bauteil für eine Montagelinie und nicht auf eine Musterkollektion.

Vorgelegt werden die Handels- oder Proformarechnung, die Warenbeschreibung mit Warennummer, die Angaben zum Empfänger, wo einschlägig der Präferenznachweis und die erforderlichen Zulassungen, und bei Rückwaren der Nachweis der ursprünglichen Ausfuhr. Erhoben werden der Zoll nach dem Tarif und die Einfuhrumsatzsteuer.

Die Anmeldung kann der Kurier selbst abgeben oder ein Vertreter mit Vollmacht, der ein Aufschubkonto führt. Welcher Weg gilt, klären wir vor dem Abflug mit Ihnen und mit dem Empfänger, denn danach richtet sich, wer den Abgabenbescheid bekommt und wer in Vorleistung geht.

Die Papiere entstehen vor der Abholung im Versandland, nicht nach der Landung. Das ist der Grund, warum begleitete Sendungen am roten Kanal selten lange stehen: es fehlt nichts, und die Person, die etwas erklären kann, steht daneben.

Die vier Fälle und was sie verlangen

Jede Einfuhr fällt in einen dieser vier Fälle. Welcher es ist, entscheidet sich vor dem Abflug und nicht am Schalter.

01

Endgültige Einfuhr von Handelsware

Die Ware bleibt im Land. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen an und trägt der Empfänger, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Gebraucht werden Rechnung, Warennummer, Ursprung und die vollständigen Empfängerangaben mit Steuernummer.

02

Rückware

Ware aus der Union, die unverändert zurückkommt. Sie kann von den Einfuhrabgaben frei bleiben, wenn Sie nachweisen, dass es dieselbe Ware ist und wann sie ausgeführt wurde. Ohne diesen Nachweis wird sie schlicht ein zweites Mal verzollt.

03

Reparatur und Veredelung

Für Instandsetzung gibt es eigene Verfahren, die vor der Ausfuhr eröffnet werden. Wer sie nicht nutzt, zahlt bei der Rückkehr auf den vollen Wert des Geräts statt auf die Reparaturleistung. Das ist die teuerste vermeidbare Position in diesem Text.

04

Vorübergehende Verwendung

Vorführgeräte, Prüfmittel und Messeware, die wieder ausgeführt werden. Möglich mit Carnet ATA oder mit einer Sicherheitsleistung, immer mit einer Frist und immer mit Seriennummern, damit bei der Wiederausfuhr die Nämlichkeit feststeht.

Einfuhr nach Deutschland: der Onboard Kurier meldet am roten Kanal selbst an: welche Ware, welches Land?Ein Tipp startet die Anfrage. Ein Disponent antwortet innerhalb von 15 Minuten, Tag und Nacht.
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Sagen Sie uns, was fliegen muss. Wir antworten mit Flug und Preis.

Fünf kurze Fragen. Ein Disponent antwortet mit einer benannten Verbindung, der Zustellzeit und einem festen Preis, Tag und Nacht.

  • Ein benannter Kurier von der Abholung bis zur Unterschrift
  • Zoll persönlich angemeldet, Rückfragen sofort beantwortet
  • Lizenziertes Unternehmen, ordentliche Rechnung

Was in den Zollwert gehört

Grundlage ist in aller Regel der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Dazu kommen Beträge, die im Preis noch nicht stecken: die Beförderungs- und Versicherungskosten bis zu dem Ort, an dem die Ware in das Zollgebiet der Union verbracht wird, sowie bestimmte Zuschläge wie Lizenzgebühren oder unentgeltlich beigestelltes Material.

Bei einer begleiteten Sendung heißt das konkret: der anteilige Beförderungsaufwand bis zur Grenze gehört in den Zollwert. Wer nur den Warenpreis anmeldet, meldet zu niedrig an, und das fällt bei einer Prüfung später auf, nicht am Tag der Landung.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ein durchlaufender Posten, der Zoll dagegen bleibt Aufwand. Wer beides in einen Topf wirft, kalkuliert eine Einfuhr regelmäßig falsch. Wie ein Einzelfall zu bewerten ist, entscheidet im Zweifel die Zollverwaltung. Wir beschreiben Verfahren und erteilen keine Rechtsberatung.

Begriffe, die am Schalter fallen

  • AnmelderDie Person oder das Unternehmen, in deren Namen die Zollanmeldung abgegeben wird. Der Anmelder schuldet die Abgaben, auch dann, wenn ein anderer die Ware bestellt hat.
  • Direkte VertretungEin Dienstleister meldet im Namen und für Rechnung des Empfängers an. Dafür braucht er eine Vollmacht, und die sollte vorliegen, bevor das Flugzeug landet.
  • AufschubkontoEin Konto bei der Zollverwaltung, über das Abgaben gesammelt abgerechnet werden. Ohne ein solches Konto werden die Abgaben bei der Abfertigung fällig, und zwar sofort.
  • EinfuhrabgabenbescheidDie Festsetzung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Er ist die Grundlage für den Vorsteuerabzug und gehört deshalb in die Buchhaltung, nicht in die Ablage des Empfangs.
  • PräferenznachweisDer Nachweis, dass die Ware aus einem Land mit Abkommen stammt und deshalb günstiger behandelt wird. Fehlt er bei der Anmeldung, ist der Vorteil für diese Sendung verloren.
  • BarmittelWer über eine Außengrenze der Union ein- oder ausreist, muss mitgeführte Barmittel ab zehntausend Euro anmelden. Das gilt für einen Kurier wie für jeden anderen Reisenden.

Was der Kurier bei der Einfuhr vorlegt

Und was passiert, wenn genau dieses Papier fehlt.

PapierWofürWenn es fehlt
Handels- oder ProformarechnungWert, Beteiligte, Grund der SendungDer Zollwert wird geschätzt
WarennummerAbgabensatz, Verbote, BeschränkungenRückfrage und Wartezeit am Schalter
Nachweis der ursprünglichen AusfuhrRückware abgabenfrei stellenDie Ware wird ein zweites Mal verzollt
PräferenznachweisVorteil aus einem AbkommenDer Vorteil entfällt für diese Sendung
Zulassung oder GenehmigungRegulierte Ware, etwa MedizinprodukteDie Sendung bleibt stehen
Empfängerangaben mit SteuernummerZuordnung der AbgabenDer Bescheid geht an die falsche Stelle
Vollmacht für den VertreterAnmeldung durch einen DienstleisterDer Vertreter darf nicht anmelden

Rückwaren: der Fall, der am meisten Geld kostet

Ware, die aus der Union stammt und unverändert zurückkommt, kann von den Einfuhrabgaben frei bleiben. Drei Dinge müssen dafür zusammenkommen: es ist nachweislich dieselbe Ware, sie ist im Zustand unverändert, und sie kehrt innerhalb der im Zollrecht vorgesehenen Frist zurück, die in aller Regel drei Jahre beträgt.

Als Nachweis dient die ursprüngliche Ausfuhranmeldung mit ihrer MRN, dazu Lieferschein und Seriennummern. Wer Vorführgeräte, Prüfmittel und Werkzeuge regelmäßig hin und zurück schickt, schreibt die Seriennummern schon in die Ausfuhr. Das kostet bei der Ausfuhr eine Minute und spart bei der Rückkehr eine Diskussion.

Reparaturfälle gehören vor der Ausfuhr in das passende Verfahren. Geschieht das nicht, wird bei der Rückkehr der volle Wert des Geräts verzollt und nicht nur die Reparaturleistung. Bei einem einzelnen Rotable aus der Luftfahrt oder einer Steuerung aus der Fertigung ist das ein Betrag, für den man mehrere Kuriere hätte fliegen lassen können.

Was Empfänger vor der ersten begleiteten Einfuhr fragen

01Warum geht der Kurier nicht einfach durch den grünen Ausgang?

Weil der grüne Ausgang eine Erklärung ist und keine Tür. Wer ihn mit Handelsware benutzt, hat unrichtig angemeldet, mit allem, was daraus folgt. Der rote Kanal ist für begleitete Handelsware der vorgesehene Weg, und er ist mit vollständigen Papieren in der Praxis der schnellere.

02Wer zahlt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?

Ohne abweichende Vereinbarung der Empfänger. Wollen Sie als Absender die Abgaben tragen, wird das vorher vereinbart und in den Papieren als Lieferbedingung ausgewiesen. Diese Frage vor dem Abflug zu klären dauert zwei Minuten, nach der Landung dauert sie einen halben Tag.

03Kann der Empfänger seinen eigenen Zollagenten einsetzen?

Ja, und das ist bei größeren Unternehmen der Normalfall. Wir brauchen dann Namen, Erreichbarkeit und Vollmacht vor dem Abflug. Der Kurier übergibt die Ware und die Papiere dort, wo der Agent es vorsieht, und die Übergabe wird mit Name und Uhrzeit quittiert.

04Was ist mit Mustern und unverkäuflicher Ware?

Auch ein Muster hat einen Wert für Zollzwecke, und auch ein Muster wird angemeldet. Der Grund der Sendung gehört in die Papiere, weil er über das Verfahren entscheidet. Ein Wert von null erzeugt keine Abgabenfreiheit, sondern eine Schätzung durch die Zollstelle.

05Wie lange dauert die Abfertigung am roten Kanal?

Das hängt von den Papieren ab und nicht von der Uhrzeit. Vollständige Unterlagen und eine Person, die die Ware kennt, sind der Unterschied zwischen einer kurzen Vorlage und einer Rückfrage, die über Nacht offen bleibt. Genau deshalb bereiten wir die Papiere vor der Abholung vor.

06Können Sie die Einfuhr auch für uns organisieren?

Wir bereiten die Papiere vor, der Kurier meldet persönlich an und übergibt an die von Ihnen benannte Person. Die eigentliche Zollabwicklung im Bestimmungsland läuft über den Empfänger oder dessen Vertreter. Was wir dazu brauchen, steht in der Antwort auf Ihre Anfrage, und die kommt in fünfzehn Minuten.

Wo diese Frage besonders zählt

Die Gegenrichtung. Was von diesen Orten nach Deutschland kommt, wird am Ankunftsflughafen persönlich angemeldet.

  • Dubai (DXB), Vereinigte Arabische EmirateDie Einfuhr in die Emirate läuft über den roten Kanal, der Kurier meldet die Ware persönlich an. Für Muster, Werkzeuge und Vorführgeräte kommen je nach Fall Zollaussetzung oder Wiederausfuhr in Betracht. Die Einfuhrumsatzsteuer trägt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der Empfänger.
  • Seoul (ICN), SüdkoreaDie Einfuhr ist digital und zügig. Für Halbleitermaterial sind Herkunfts- und Verwendungsangaben zu machen.
  • Schanghai (PVG), ChinaDie chinesische Einfuhr verlangt genaue Angaben und die richtige Zolltarifnummer. Muster und Vorführware werden anders behandelt als Handelsware, und die Unterscheidung muss vor dem Abflug getroffen werden, nicht am Schalter.
  • New York (JFK), Vereinigte StaatenDie Einreise in die Vereinigten Staaten erfolgt am ersten Ankunftsort, auch bei Weiterflug. Für Muster und Vorführware kommt das Carnet in Betracht, für Handelsware die förmliche Einfuhr. Elektronikgüter unterliegen zusätzlich der Ausfuhrkontrolle in Deutschland.
  • Tel Aviv (TLV), IsraelGenaue Warenbeschreibung, klarer Empfänger, ausreichend Zeit. Wer hier knapp plant, plant falsch.
  • Bangkok (BKK), ThailandDie Einfuhr verlangt Rechnung, Packliste und eine belastbare Wertangabe. Für Reparaturware ist der Wiederausfuhrgedanke von Anfang an zu dokumentieren.

Sagen Sie uns, was ankommen muss, und wann

Ware, Wert, Maße, Gewicht, Abholadresse im Ausland und Empfänger in Deutschland genügen für den Anfang. In fünfzehn Minuten haben Sie Preis, Verbindung und die Liste der Papiere für den roten Kanal. Der Kurier meldet in Deutschland persönlich an, und Sie bekommen die Übergabequittung mit Name und Uhrzeit statt einer Sendungsverfolgung, die um zweiundzwanzig Uhr aufhört.

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