Was eine Ausfuhranmeldung ist und wann sie fällig wird
Verlässt eine Ware das Zollgebiet der Union, ist sie zur Ausfuhr anzumelden. Das gilt für den Verkauf ebenso wie für die Rücksendung eines Reparaturteils, für Muster, für Leihgeräte und für Ausrüstung, die ein Techniker mitnimmt. Die Verpackungsform spielt keine Rolle. Ein Bauteil im Koffer eines Onboard Kuriers ist zollrechtlich dieselbe Ausfuhr wie eine Palette im Frachtraum.
Angemeldet wird elektronisch über das Verfahren der deutschen Zollverwaltung. Ausführer ist die Person, die im Zeitpunkt der Anmeldung über die Ware verfügen darf und über deren Verbringung entscheidet. Sie muss in der Union ansässig sein. Ein Käufer aus einem Drittland kann diese Rolle nicht selbst übernehmen; dafür wird eine in der Union ansässige Partei benannt.
Das Verfahren hat zwei Stationen. Zuerst die Ausfuhrzollstelle, die die Anmeldung annimmt, prüft und die Ware zur Ausfuhr überlässt. Dann die Ausgangszollstelle, an der die Ware das Zollgebiet tatsächlich verlässt. Bei einem Flug ab Deutschland ist das die Zollstelle am Abflughafen. Beide Stationen müssen durchlaufen werden, sonst bleibt der Vorgang offen.
Der Weg einer Ausfuhranmeldung
Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge. Der Transport hängt am dritten und am vierten.
- 01
Daten zusammenstellen
Warenbeschreibung, Warennummer, Eigenmasse, Wert und Währung, Ursprungsland, Empfänger, Verwender, Lieferbedingung, Ausfuhrland und der Verfahrenscode. Dazu die EORI-Nummer des Ausführers und, falls einschlägig, der Bezug auf eine Ausfuhrgenehmigung.
- 02
Genehmigungspflicht prüfen
Vor der Anmeldung steht die Frage, ob die Ware gelistet ist, ob eine Endverwendung problematisch ist und ob Sanktionen gegen Empfänger oder Land bestehen. Diese Prüfung gehört nicht in die letzte Stunde vor dem Flug.
- 03
Anmeldung abgeben
Der Anmelder setzt die Ausfuhranmeldung elektronisch ab. Das kann Ihr Unternehmen sein, Ihre Spedition oder ein Zollagent. Zurück kommt entweder ein Fehlerhinweis oder die Überlassung zur Ausfuhr.
- 04
Ausfuhrbegleitdokument erhalten
Mit der Überlassung wird das Ausfuhrbegleitdokument erzeugt. Es trägt die Registriernummer MRN und einen Barcode. Dieses Dokument begleitet die Ware körperlich oder digital bis zur Ausgangszollstelle.
- 05
Gestellung am Abflughafen
Der Kurier meldet sich mit Ware und Begleitdokument bei der Ausgangszollstelle. Die Zollstelle kann die Ware sehen wollen. Erst danach geht es zum Check-in. Dieser Termin gehört fest in die Zeitplanung.
- 06
Ausgang und Vermerk
Nach dem Abgang bestätigt die Ausgangszollstelle den Ausgang. Der Anmelder erhält den Ausgangsvermerk. Das ist der Beleg, den Ihre Buchhaltung für die steuerfreie Ausfuhrlieferung ablegt und den kein Frachtbrief ersetzt.
Sagen Sie uns, was fliegen muss. Wir antworten mit Flug und Preis.
Fünf kurze Fragen. Ein Disponent antwortet mit einer benannten Verbindung, der Zustellzeit und einem festen Preis, Tag und Nacht.
- Ein benannter Kurier von der Abholung bis zur Unterschrift
- Zoll persönlich angemeldet, Rückfragen sofort beantwortet
- Lizenziertes Unternehmen, ordentliche Rechnung
Warum eine Ausfuhr im Handgepäck genauer geplant wird
Bei klassischer Luftfracht übernimmt der Handling-Agent die Gestellung an der Ausgangszollstelle. Bei einem Onboard Kurier gibt es diesen Agenten nicht. Der Kurier selbst ist die Person, die die Ware vorführt. Das ist ein Vorteil, weil niemand dazwischen steht, und es ist eine Verpflichtung, weil dieser Schritt zeitlich sitzen muss.
Die Zollstelle am Abflughafen ist nicht der Schalter der Fluggesellschaft. Sie liegt an einer eigenen Adresse, hat eigene Öffnungszeiten und eigene Wege durch das Terminal. An großen Standorten ist sie durchgehend besetzt, an kleineren nicht. Deshalb bestimmen wir die Abfahrtszeit des Kuriers aus dem Zolltermin heraus und nicht aus der Flugzeit allein.
Der zweite Punkt ist die Ware selbst. Die Zollstelle darf sehen, was angemeldet wurde. Eine verschweißte Kiste, die für die Beschau geöffnet werden muss, ist ein Problem, wenn niemand sie wieder verschließen kann. Wir stimmen die Verpackung deshalb vorher ab, gerade bei Sendungen mit Plombe oder mit Anforderungen an die Obhutskette.
Der dritte Punkt betrifft den Rückweg. Reparaturteile, Leihgeräte und Austauschbaugruppen kommen zurück. Wer die Ausfuhr sauber anmeldet und dokumentiert, hat bei der Wiedereinfuhr eine deutlich einfachere Lage, weil sich der Unionscharakter der Ware belegen lässt. Wir legen die Unterlagen deshalb so ab, dass die Rückrichtung darauf aufsetzen kann.
Angaben, an denen es in der Praxis hakt
Diese sechs Felder erzeugen die meisten Rückläufer.
- WarennummerDie Einreihung in den Zolltarif bestimmt Genehmigungspflichten und Abgaben im Zielland. Eine geschätzte Nummer aus dem letzten Auftrag ist der häufigste Grund für Nacharbeit.
- AusführerEs zählt nicht der Rechnungssteller, sondern wer über die Ware verfügt und ihre Verbringung veranlasst. Bei Streckengeschäften und Reihengeschäften wird das schnell unübersichtlich.
- Wert und WährungAnzugeben ist der Wert der Ware, nicht der Rechnungsbetrag mit Fracht und Nebenkosten. Bei kostenlosen Ersatzteilen ist ein Wert für Zollzwecke anzusetzen und zu begründen.
- Empfänger und VerwenderZwei verschiedene Angaben. Der Empfänger nimmt die Ware entgegen, der Verwender setzt sie ein. Bei der Ausfuhrkontrolle zählt vor allem der Verwender und dessen Endverwendung.
- VerfahrenscodeEr sagt, ob es eine endgültige Ausfuhr, eine Wiederausfuhr oder eine vorübergehende Ausfuhr ist. Ein falscher Code führt bei der Rückkehr der Ware zu vermeidbaren Abgaben.
- GenehmigungsbezugBei gelisteten Waren gehört die Genehmigungsnummer in die Anmeldung. Fehlt sie, wird die Ware nicht überlassen, unabhängig davon, wie eilig der Fall ist.
Fragen aus der Versandabteilung
01Gibt es eine Grenze, unterhalb derer keine schriftliche Anmeldung nötig ist?
Für Waren bis zu einem Wert von 1.000 Euro und einer Eigenmasse bis 1.000 Kilogramm sieht das Zollrecht eine mündliche Anmeldung bei der Ausgangszollstelle vor. Für genehmigungspflichtige Waren gilt die Erleichterung nicht, und die Zollstelle entscheidet im Einzelfall. Verlassen Sie sich bei einer eiligen Sendung nicht darauf.
02Wer haftet für falsche Angaben?
Der Anmelder und der Ausführer. Ein Transportdienstleister prüft nicht Ihre Warennummer und übernimmt nicht Ihre Ausfuhrverantwortung. Wir achten darauf, dass die Unterlagen körperlich vorhanden und lesbar sind, und wir sagen Ihnen, wenn offensichtlich etwas fehlt. Die inhaltliche Richtigkeit bleibt bei Ihnen.
03Was ist, wenn die Anmeldung erst kurz vor dem Flug fertig wird?
Dann richtet sich alles nach dem Zeitpunkt der Überlassung. Wir setzen die Abfahrt so an, dass zwischen Überlassung, Fahrt, Zollstelle und Check-in genug Zeit bleibt. Reicht es für die geplante Verbindung nicht, nennen wir Ihnen die nächste Verbindung, statt den Kurier ins Terminal zu schicken.
04Braucht ein Muster ohne Handelswert auch eine Anmeldung?
Ja. Auch unentgeltlich gelieferte Muster, Garantieteile und Rücksendungen verlassen das Zollgebiet und werden angemeldet. Für Zollzwecke wird ein Wert angesetzt, der dem tatsächlichen Warenwert entspricht. Der Vermerk, dass die Ware nur für Zollzwecke bewertet wurde, gehört auf die Rechnung.
05Was unterscheidet die Ausfuhranmeldung von der Ausfuhrgenehmigung?
Die Anmeldung ist die zollrechtliche Erklärung gegenüber dem Zoll. Die Genehmigung ist die außenwirtschaftsrechtliche Erlaubnis, die bei gelisteten oder kritischen Waren vorher beim zuständigen Amt beantragt wird. Ohne Genehmigung nützt Ihnen eine fehlerfreie Anmeldung nichts, weil die Ware nicht überlassen wird.
Begriffe, die dazugehören
Weiter im Glossar
Ausfuhr heute, Kurier heute
Nennen Sie uns Ware, Wert, Empfänger, Abholort und die Zeit, zu der die Sendung ankommen soll. Wir prüfen Abflughafen, Zollstelle und Verbindung und melden uns innerhalb von 15 Minuten mit einem konkreten Ablauf, Tag und Nacht.