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Bis 32 Kilogramm, wenn es passt

Handgepäck beim Onboard Kurier: die Maße entscheiden vor dem Gewicht

Die Grenze für einen Onboard Kurier ist selten das Zollrecht. Es sind die Gepäckregeln der Fluggesellschaft und die Sicherheitskontrolle am Abflughafen. Beide entscheiden nach Maßen, nach Inhalt und nach Kennzeichnung, und beide entscheiden vor Ort.

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Was tatsächlich begrenzt

Ein Kurier trägt in der Praxis bis zu 32 Kilogramm, verteilt auf Handgepäck und ein aufgegebenes Stück, je nach Gesellschaft. Die Aufteilung entscheidet die Ware und nicht der Wunsch. Was die Kabine nicht verlassen darf, muss in die Kabine passen, und dort gelten Maße, die sich je nach Gesellschaft und Flugzeugtyp unterscheiden.

Deshalb fragen wir bei einer Anfrage nicht nur nach dem Gewicht, sondern nach den Maßen jedes einzelnen Packstücks. Ein Teil von zehn Kilogramm in einem Transportkoffer von einem Meter Länge ist schwieriger unterzubringen als dreißig Kilogramm in zwei handlichen Kisten. Die Länge ist häufiger das Problem als die Masse.

Für sperrige Ware, die zwingend in die Kabine gehört, verkaufen viele Gesellschaften einen zusätzlichen Sitzplatz für das Packstück. Das ist kein Sonderweg, sondern ein buchbares Produkt, es hat eigene Maß- und Gewichtsgrenzen und es will vorher angemeldet sein. Wir prüfen das, wenn ein Packstück nicht in die Ablage passt.

Der zweite Punkt ist die Kontrolle. Röntgen ist für die meisten Waren unkritisch, für einige nicht. Wo eine Handkontrolle nötig ist, wird sie vorher angemeldet, und der Kurier führt die Erklärung des Herstellers mit. Wer das erst am Kontrollpunkt klärt, klärt es nicht mehr rechtzeitig für diese Verbindung.

Wohin welches Packstück gehört

Die Zuordnung, die wir vor der Buchung mit Ihnen durchgehen.

WareKabine oder FrachtraumWarum
Lose Lithiumzellen und ErsatzakkusKabineIm aufgegebenen Gepäck nicht zulässig, Pole geschützt
Gerät mit eingebauter BatterieKabine bevorzugtBeobachtbar, und Wattstunden bleiben belegbar
Werkzeug, Klinge, schweres MessmittelFrachtraumAn der Kontrolle in der Kabine nicht zugelassen
Temperaturgeführte BoxKabine, wenn die Maße passenStandzeiten am Boden werden kürzer
Sperriger TransportkofferFrachtraum oder zusätzlicher SitzplatzMaße gehen vor Gewicht
Dokumente, Datenträger, WertsachenKabine, am MannObhut bleibt ununterbrochen
Gerät mit Druckgefäß oder GaskartuscheNur nach Zustimmung der GesellschaftGefahrgut, häufig übersehen
Handgepäck beim Onboard Kurier: die Maße entscheiden vor dem Gewicht: welche Ware, welches Land?Ein Tipp startet die Anfrage. Ein Disponent antwortet innerhalb von 15 Minuten, Tag und Nacht.
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  • Ein benannter Kurier von der Abholung bis zur Unterschrift
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Was regelmäßig auffällt

Sechs Punkte, die zusammen fast alle Rückfragen an der Kontrolle erklären.

  • LithiumbatterienZellen bis hundert Wattstunden sind im Handgepäck üblich, darüber bis hundertsechzig Wattstunden nur mit Zustimmung der Gesellschaft, darüber nicht als Reisegepäck. Die Angabe gehört auf das Datenblatt.
  • PowerbanksSie gelten als Ersatzakku, gehören in die Kabine und dürfen nicht in das aufgegebene Gepäck. Manche Gesellschaften verlangen zusätzlich, dass sie während des Fluges sichtbar bleiben und nicht benutzt werden.
  • MagneteMagnetisiertes Material gilt als Gefahrgut, wenn das Feld in einem festgelegten Abstand einen Grenzwert überschreitet. Nötig sind eine Messung, eine Abschirmung und eine Erklärung des Herstellers.
  • Flüssigkeiten und ChemikalienIn der Kabine gilt die bekannte Regel mit Behältern bis hundert Milliliter im durchsichtigen Beutel. Für Proben und Reagenzien kommt das Sicherheitsdatenblatt dazu, und die Sendung wird vorher angemeldet.
  • DruckgefäßeKleine Gaskartuschen in Geräten, Dämpfer mit Gasdruck, Aerosole. Sie stecken oft in Baugruppen, an die niemand denkt, und sind regelmäßig der Grund für eine Zurückweisung am Schalter.
  • Scharfe und stumpfe WerkzeugeWas wie ein Werkzeug aussieht, gehört nicht in die Kabine, auch wenn es ein kalibriertes Messmittel ist. Für empfindliche Messmittel heißt das: Transportkoffer, Polsterung und aufgegebenes Gepäck.

Röntgen oder Handkontrolle

Für die allermeisten Waren ist die Durchleuchtung unkritisch. Es gibt Ausnahmen: unbelichtetes Filmmaterial, einzelne Detektoren und Sensoren, bestimmte Datenträger und Prüfkörper. Wo der Hersteller eine Durchleuchtung ausschließt, gehört seine schriftliche Erklärung in die Mappe des Kuriers, und die Handkontrolle wird vorher angemeldet.

Angemeldet heißt: der Flughafen und die Kontrollstelle wissen vorher davon, und der Kurier ist entsprechend früh da. Eine Handkontrolle ist kein Anspruch, den man am Band durchsetzt. Sie ist eine Abstimmung, und sie funktioniert, wenn sie rechtzeitig läuft und die Ware benannt ist.

Der Kurier nennt an der Kontrolle von sich aus, was er dabeihat. Das verkürzt die Prüfung, weil eine benannte Sendung mit Papieren schneller beurteilt ist als eine Kiste, die im Bild auffällt. Was am Kontrollpunkt zulässig ist, entscheidet die Kontrollstelle, und bei der Ware entscheidet im Zweifel die Zollverwaltung. Wir beschreiben Verfahren und erteilen keine Rechtsberatung.

Die Fragen, die wir vor der Buchung stellen

Sechs Fragen aus der Annahme. Sie klingen kleinlich und sind der Grund, warum Sendungen nicht am Schalter stehen bleiben.

01

Wie groß ist jedes Packstück?

Länge, Breite, Höhe je Stück, nicht die Summe. Danach entscheidet sich, ob die Sendung in die Kabine passt, in den Frachtraum gehört oder einen zusätzlichen Sitzplatz braucht. Das Gewicht klärt sich meistens von selbst.

02

Sind Batterien verbaut oder lose dabei?

Eingebaut, mitgeliefert oder als Ersatz. Wir brauchen die Wattstunden aus dem Datenblatt. Diese Frage entscheidet über Kabine oder Frachtraum und in einzelnen Fällen darüber, ob eine Verbindung überhaupt in Betracht kommt.

03

Enthält die Ware Magnete?

In Motoren, Sensoren, Lautsprechern und Halterungen stecken starke Magnete, ohne dass es jemand erwähnt. Gebraucht werden Messwert und Abschirmung. Ohne diese Angabe wird die Sendung an der Kontrolle geöffnet und geprüft.

04

Gibt es Flüssigkeiten oder Gase?

Auch harmlose Proben, Öle, Reinigungsmittel oder ein Dämpfer mit Gasdruck. Wir brauchen das Sicherheitsdatenblatt. Danach entscheidet sich, ob die Sendung als Reisegepäck geht oder ob ein anderer Weg gesucht werden muss.

05

Darf die Ware durchleuchtet werden?

Wenn nicht, brauchen wir die Erklärung des Herstellers und melden die Handkontrolle vorher an. Diese Frage kommt bei Filmmaterial, Sensoren und einzelnen Prüfkörpern auf und lässt sich am Band nicht mehr klären.

06

Wie ist die Ware verpackt?

Ein Teil in einer Kiste mit Schaumstoff reist anders als dasselbe Teil in einer Kartonhülle. Bei empfindlicher Ware sagen wir Ihnen, was die Kabine hergibt, damit die Verpackung zum Weg passt und nicht umgekehrt.

Vom Packen bis zum Gate

Der Weg einer Sendung durch Abfertigung und Kontrolle, mit den Punkten, an denen etwas schiefgehen kann.

  1. 01

    Maße und Datenblätter

    Vor der Buchung liegen Maße je Packstück, Gewichte, Wattstunden und Sicherheitsdatenblätter vor. Aus diesen Angaben entsteht die Zuordnung von Kabine und Frachtraum, nicht aus einer Schätzung.

  2. 02

    Abstimmung mit der Gesellschaft

    Trockeneis, größere Batterien, Magnete und ein zusätzlicher Sitzplatz werden vorher angemeldet. Ohne Zustimmung wird nicht gebucht, weil eine Zurückweisung am Schalter den Termin kostet.

  3. 03

    Abholung und Verpackung prüfen

    Der Kurier sieht die Packstücke, prüft Kennzeichnung und Maße gegen die Angaben und quittiert. Abweichungen fallen hier auf und nicht erst an der Kontrolle, wo niemand mehr etwas umpacken kann.

  4. 04

    Abfertigung

    Am Schalter werden Gepäck und Sendung aufgegeben oder als Handgepäck angemeldet. Der Kurier führt die Papiere mit sich und kann jede Frage zur Ware beantworten, ohne jemanden anzurufen.

  5. 05

    Sicherheitskontrolle

    Der Kurier nennt von sich aus, was er dabeihat, und legt die Erklärungen vor. Eine angemeldete Handkontrolle findet dort statt, wo sie vorbereitet wurde, und kostet Minuten statt einer Verbindung.

  6. 06

    Zoll und Abflug

    Vor dem Abflug wird die Ausfuhr gestellt und angemeldet, und eine Rückfrage wird beantwortet, während sie gestellt wird. Danach reist die Sendung im selben Flugzeug wie die Person, die für sie verantwortlich ist, und das bleibt bis zur Übergabe so.

Fragen zu Gepäck und Kontrolle

01Wie viel kann ein Kurier tatsächlich mitnehmen?

Bis zu 32 Kilogramm je Kurier, verteilt auf Handgepäck und ein aufgegebenes Stück, abhängig von der Gesellschaft. Entscheidend sind aber die Maße: was zu lang oder zu sperrig ist, passt weder in die Ablage noch in die zulässigen Gepäckmaße. Für größere Sendungen setzen wir zwei Kuriere ein.

02Muss die Ware zwingend in die Kabine?

Nicht immer. Wertsachen, Dokumente, Datenträger und temperaturgeführte Ware gehören dorthin, weil die Obhut nicht unterbrochen werden soll und die Standzeiten kürzer sind. Robuste Teile reisen im aufgegebenen Gepäck, mit demselben Kurier im selben Flugzeug und mit Kennzeichnung am Stück.

03Was ist mit Lithiumbatterien in einem Gerät?

Eingebaute Batterien bis hundert Wattstunden sind im Reisegepäck üblich, darüber wird die Zustimmung der Gesellschaft gebraucht, und oberhalb der zweiten Grenze ist die Beförderung als Reisegepäck nicht möglich. Wir brauchen die Wattstunden aus dem Datenblatt, geschätzte Angaben helfen an der Kontrolle nicht weiter.

04Können Sie eine Handkontrolle statt Röntgen zusagen?

Zusagen kann sie niemand außer der Kontrollstelle. Wir melden sie vorher an, der Kurier führt die Erklärung des Herstellers mit und kommt entsprechend früher. In dieser Form funktioniert es regelmäßig, und es ist der einzige Weg, der überhaupt funktioniert.

05Was passiert bei einem Umstieg?

An einem Umsteigeflughafen wird erneut kontrolliert, und dort gelten die Regeln des Ortes. Deshalb bevorzugen wir für empfindliche Sendungen Direktverbindungen und planen bei einem Umstieg genug Zeit für eine zweite Kontrolle ein. Die Ware bleibt in jedem Fall bei derselben Person.

06Wie schnell sagen Sie uns, ob die Sendung fliegbar ist?

In fünfzehn Minuten, Tag und Nacht. Sie bekommen Preis und Verbindung sowie die Angabe, welche Datenblätter oder Zustimmungen noch gebraucht werden. Wenn eine Ware als Reisegepäck nicht befördert werden darf, sagen wir das sofort und nicht nach der Buchung.

Wo diese Frage besonders zählt

Die deutschen Abflughäfen, an denen die Kontrolle stattfindet, mit ihren nächtlichen Grenzen.

  • Frankfurt am Main (FRA), DeutschlandPlanmäßige Bewegungen sind zwischen 23:00 und 05:00 Ortszeit eingeschränkt. Was diese Grenze überschreitet, geht erst am Morgen.
  • München (MUC), DeutschlandPlanmäßige Bewegungen sind zwischen 22:00 und 06:00 Ortszeit eingeschränkt. Was diese Grenze überschreitet, geht erst am Morgen.
  • Düsseldorf (DUS), DeutschlandPlanmäßige Bewegungen sind zwischen 22:00 und 06:00 Ortszeit eingeschränkt. Was diese Grenze überschreitet, geht erst am Morgen.
  • Berlin (BER), DeutschlandPlanmäßige Bewegungen sind zwischen 05:00 und 22:00 Ortszeit eingeschränkt. Was diese Grenze überschreitet, geht erst am Morgen.
  • Hamburg (HAM), DeutschlandPlanmäßige Bewegungen sind zwischen 23:00 und 06:00 Ortszeit eingeschränkt. Was diese Grenze überschreitet, geht erst am Morgen.
  • Stuttgart (STR), DeutschlandPlanmäßige Bewegungen sind zwischen 23:30 und 06:00 Ortszeit eingeschränkt. Was diese Grenze überschreitet, geht erst am Morgen.

Maße je Packstück, dann rechnen wir

Schicken Sie Länge, Breite, Höhe und Gewicht je Packstück, dazu Datenblätter für Batterien, Magnete und Flüssigkeiten. In fünfzehn Minuten haben Sie Preis und Verbindung ab dem passenden deutschen Flughafen und die Auskunft, was in die Kabine geht und was in den Frachtraum. Die Papiere entstehen vor der Abholung, der Kurier meldet am Flughafen persönlich an, und Sie erfahren von einem Problem, bevor es eines wird.

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