Warenart zuerst
Bevor über die A.TR gesprochen wird, klären wir die Warenart. Landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte Waren aus Kohle und Stahl fallen nicht unter die Zollunion und brauchen einen anderen Nachweis oder einen Ursprungsnachweis.
Die A.TR ist ein kurzes Dokument mit einer engen Wirkung. Wer sie mit einem Ursprungsnachweis verwechselt, bekommt im türkischen Zoll eine Rechnung, mit der niemand gerechnet hat, und die eilige Sendung steht.
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Zwischen der Europäischen Union und der Türkei besteht für gewerbliche Waren eine Zollunion. Innerhalb dieser Zollunion können Waren, die sich im freien Verkehr befinden, ohne Erhebung von Zoll abgefertigt werden. Der Nachweis dafür ist die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. Sie sagt aus: Diese Ware ist in der Union im freien Verkehr, also entweder dort hergestellt oder ordnungsgemäß eingeführt und verzollt worden.
Damit unterscheidet sich die A.TR grundlegend von einem Präferenznachweis. Ein Ursprungsnachweis sagt, wo eine Ware hergestellt wurde. Die A.TR sagt nur, in welchem zollrechtlichen Status sie sich befindet. Eine in Asien gefertigte und in der Union verzollte Maschine kann eine A.TR bekommen, obwohl ihr Ursprung nicht in der Union liegt. Genau dieser Punkt wird regelmäßig missverstanden.
Nicht alle Waren fallen unter die Zollunion. Landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte Waren aus dem Bereich Kohle und Stahl sind ausgenommen und laufen über eigene Regelungen mit eigenen Nachweisen. Für diese Waren ist die A.TR nicht das richtige Papier, und die Vorlage einer A.TR ändert daran nichts.
Ausgestellt wird die Bescheinigung im Zusammenhang mit der Ausfuhr und von der Zollstelle bestätigt. Für die Vorlage im Einfuhrland gilt eine Frist. Die genaue Dauer und die Möglichkeit einer nachträglichen Ausstellung bestätigt Ihnen die ausstellende Zollstelle, denn hier hilft nur die verbindliche Auskunft und keine Faustregel.
Fünf kurze Fragen. Ein Disponent antwortet mit einer benannten Verbindung, der Zustellzeit und einem festen Preis, Tag und Nacht.
Ein Onboard Kurier bringt die Ware in Stunden ans Ziel. Wenn sie dort am Zoll liegen bleibt, weil ein Papier fehlt oder das falsche mitgereist ist, war die Geschwindigkeit umsonst. Bei Sendungen in die Türkei ist die A.TR der Punkt, an dem es am häufigsten klemmt, weil sie in vielen Häusern selten gebraucht und dann aus dem Gedächtnis behandelt wird.
Der zweite Punkt ist der Zeitpunkt der Bestätigung. Die Bescheinigung muss zollamtlich bestätigt sein, bevor die Ware unterwegs ist. Wer den Kurier losschickt und die Bestätigung nachreichen will, hat einen Vorgang, der im Zielland nicht sauber abzuschließen ist. Deshalb prüfen wir dieses Papier zusammen mit dem Ausfuhrbegleitdokument, bevor die Abfahrt beginnt.
Der dritte Punkt betrifft die Empfangsseite. Auch bei einer Sendung im Handgepäck braucht der Empfänger in der Türkei einen Zollagenten, der die Einfuhr anmeldet. Ohne benannten Ansprechpartner steht die Ware am Flughafen, und der Kurier kann nichts weiter tun als warten. Wir nehmen diesen Kontakt deshalb vor der Buchung auf.
Wir sind ein Vermittlungs- und Dispositionsbetrieb und geben keine Zollanmeldungen ab, weder in der Union noch in der Türkei. Was wir tun: Wir bringen die Ware mit einem geprüften Kurier in die Hand einer benannten Person, und wir sorgen dafür, dass die Papiere, die Sie und Ihr Zollagent erstellt haben, körperlich und lesbar am richtigen Ort sind.
Bevor über die A.TR gesprochen wird, klären wir die Warenart. Landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte Waren aus Kohle und Stahl fallen nicht unter die Zollunion und brauchen einen anderen Nachweis oder einen Ursprungsnachweis.
Die zollamtliche Bestätigung liegt vor, bevor der Kurier fährt. Eine unbestätigte Bescheinigung im Koffer ist im Zielland wertlos, und die Nachreichung kostet mehr Zeit als der gesamte Flug gespart hat.
Wir nehmen Namen, Telefonnummer und Anschrift des Empfängers sowie des einführenden Zollagenten auf. Damit steht vor dem Start fest, wer die Ware am Ziel übernimmt und wer die Einfuhr anmeldet.
Warenbeschreibung, Stückzahl und Werte auf Rechnung, Packliste und A.TR müssen übereinstimmen. Abweichungen zwischen diesen drei Papieren sind der häufigste Anlass für eine genauere Prüfung an der Einfuhrzollstelle.
Die A.TR ersetzt die Ausfuhranmeldung nicht. Beide Vorgänge laufen nebeneinander, und der Kurier braucht beides: das Ausfuhrbegleitdokument für die Ausgangszollstelle und die Bescheinigung für die Einfuhrseite.
Wir planen ab FRA, MUC, DUS, BER, CGN, STR, HAM, LEJ, HAJ, NUE, BRE, DRS oder FDH und wählen den Flughafen nach Ihrem Lagerort und nach der Besetzung der zuständigen Zollstelle aus.
01Ist die A.TR ein Ursprungszeugnis?
Nein. Sie bescheinigt den zollrechtlichen Status der Ware im freien Verkehr, nicht den Herstellungsort. Wer einen Präferenznachweis nach einem Freihandelsabkommen braucht, benötigt ein anderes Papier. Die beiden Dokumente schließen sich nicht aus, sie beantworten schlicht verschiedene Fragen.
02Brauchen wir bei einer A.TR trotzdem eine Ausfuhranmeldung?
Ja. Die Türkei ist zollrechtlich ein Drittland, auch wenn die Zollunion für gewerbliche Waren gilt. Die Ware verlässt das Zollgebiet der Union und wird deshalb zur Ausfuhr angemeldet. Die A.TR wirkt erst auf der Einfuhrseite und ersetzt keine der Formalitäten auf der Ausfuhrseite.
03Fallen mit A.TR gar keine Abgaben an?
Die Bescheinigung befreit vom Zoll auf Waren, die unter die Zollunion fallen. Andere Abgaben bleiben davon unberührt, etwa die Umsatzsteuer bei der Einfuhr und mögliche Verbrauchsteuern. Was konkret anfällt, sagt Ihnen der Zollagent des Empfängers, der die Einfuhr anmeldet.
04Kann die Bescheinigung nachgereicht werden?
Es gibt für bestimmte Fälle die nachträgliche Ausstellung, mit eigener Begründung und eigenem Verfahren. Als Plan für eine Terminsendung taugt das nicht, weil die Ware in der Zwischenzeit im Zielland festhängt. Wir setzen die Abfahrt deshalb erst an, wenn die Bestätigung vorliegt.
05Wer stellt die A.TR aus?
Sie wird vom Ausführer beantragt und von der Zollstelle bestätigt. Wir stellen keine Zolldokumente aus und melden keine Ausfuhren an. Unsere Aufgabe beginnt bei der Abholung und endet bei der dokumentierten Übergabe an die von Ihnen benannte Person im Zielland.
Nennen Sie uns Ware, Gewicht, Abholort, Empfänger und die gewünschte Ankunftszeit. Wir prüfen Abflughafen, Verbindung und Zollweg und melden uns innerhalb von 15 Minuten mit einem Ablauf, der auch die Papierseite berücksichtigt.