Der zu niedrige Wert
Ein Wert, der aus Gewohnheit oder aus Zollgründen zu niedrig angesetzt wurde, bestimmt die Ersatzleistung. Nachträglich lässt er sich nicht anheben, weil er die Grundlage der Deckung war.
Die gesetzliche Haftung eines Luftfrachtführers ist gewichtsbezogen begrenzt. Bei einer Kuriersendung deckt sie den Warenwert typischerweise nicht. Deshalb wird die Deckung bei uns vor der Abholung schriftlich bestätigt, und dafür brauchen wir den Warenwert von Ihnen.
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Ein Luftfrachtführer haftet für Reisegepäck nur begrenzt, und die Grenze bemisst sich nach Gewicht. Für einen Koffer mit Kleidung ist das angemessen. Für eine Fotomaske, einen Prototyp, einen Werkzeugeinsatz oder eine Musterkollektion ist es ein Bruchteil des Wertes, den Sie tatsächlich in der Hand haben.
Daraus folgt eine einfache Regel: die gesetzliche Haftung ist nicht das Sicherungskonzept, sondern der Bodensatz. Wer sich darauf verlässt, hat für die Differenz zwischen Gewicht und Wert keine Antwort, und diese Differenz ist bei Kuriersendungen die eigentliche Summe.
Was den Wert absichert, ist eine gesonderte Deckung auf den genannten Warenwert. Sie wird vor der Abholung eingedeckt und schriftlich bestätigt. Ohne genannten Warenwert gibt es keine Deckung auf diesen Wert, und ohne Bestätigung gibt es im Schadensfall nur die Erinnerung an ein Telefonat.
Die wirksamste Absicherung ist allerdings keine Versicherung, sondern das Verfahren. Eine Sendung, die eine einzige geprüfte Person zwischen Abholung und Übergabe nie aus der Hand gibt, hat sehr wenige Gelegenheiten, verloren zu gehen. Schäden entstehen an Schnittstellen, und dieses Verfahren hat zwischen Abholung und Übergabe keine.
Drei tragen, eine begrenzt. Alle vier stehen vor der Buchung fest.
Fünf kurze Fragen. Ein Disponent antwortet mit einer benannten Verbindung, der Zustellzeit und einem festen Preis, Tag und Nacht.
Erstens den Wert, und zwar den tatsächlichen. Zu niedrig angegeben heißt im Schadensfall zu niedrig ersetzt, und zollrechtlich ist eine zu niedrige Angabe zusätzlich ein Problem, das bei der Einfuhr auffällt und die Sendung festhält. Ein Wert, der aus Gewohnheit gesetzt wurde, ist keiner.
Zweitens die Warenart. Ein Prototyp aus der Vorserie, eine biologische Probe und ein Schmuckstück sind drei verschiedene Risiken und werden verschieden behandelt. Sagen Sie, was es ist, damit die Bestätigung vor der Abholung vorliegt und nicht danach.
Drittens die Verpackung. Eine unzureichende Verpackung ist der klassische Ausschlussgrund, und er wird bei begleiteten Sendungen besonders oft übersehen, weil die Ware ja jemand trägt. Begleitung ersetzt keine Polsterung. Wo Sie es wünschen, verpacken wir fachgerecht oder lassen fachgerecht verpacken.
Viertens der Zeitpunkt. Die Bestätigung liegt vor der Abholung vor, nicht danach. Eine mündliche Zusage am Telefon ist im Schadensfall wertlos, und ein Nachtrag nach dem Abflug ist keiner. Deshalb fragen wir Warenwert und Warenart bereits in der ersten Antwort ab.
Beides gehört in die Anfrage. Aus beidem ergibt sich, ob und in welcher Höhe eine Deckung möglich ist und was sie kostet.
Einige Warengruppen sind ausgeschlossen. Wenn Ihre dazugehört, erfahren Sie es in derselben Antwort und nicht nach der Abholung.
Vor der Abholung bekommen Sie schriftlich, welcher Wert gedeckt ist und was ausgenommen bleibt. Ohne diese Zeile fährt der Fahrer nicht los.
Zustand, Zahl der Packstücke und Verschlussnummer werden bei der Übernahme aufgenommen, mit Fotos. Das ist die Grundlage jeder späteren Beurteilung.
Übergabe gegen Unterschrift, mit Zustand der Packstücke und des Verschlusses. Ein Schaden, der dort nicht vermerkt wird, ist später schwer zu belegen.
Fünf davon sind vermeidbar, wenn man sie vor der Abholung klärt.
Ein Wert, der aus Gewohnheit oder aus Zollgründen zu niedrig angesetzt wurde, bestimmt die Ersatzleistung. Nachträglich lässt er sich nicht anheben, weil er die Grundlage der Deckung war.
Ein Anruf ersetzt keine Bestätigung. Wenn es keine schriftliche Zeile gibt, stehen im Streitfall zwei Erinnerungen gegeneinander und kein Beleg dazwischen. Deshalb schicken wir sie unaufgefordert.
Eine Ware, die in der Kiste wandert, nimmt Schaden, gleich wer sie trägt. Unzureichende Verpackung ist ein Ausschlussgrund, und er wird bei begleiteten Sendungen besonders oft übersehen.
Ein Schaden, der beim Empfänger nicht vermerkt wird, ist später schwer zuzuordnen. Der Nachweis hat dafür ein Feld, und der Kurier fragt danach, bevor er geht.
Bargeld und bargeldnahe Papiere sind nicht deckbar. Wir nehmen solche Sendungen nicht an, statt sie zu befördern und die Frage im Schadensfall zu klären. Das steht vor der Buchung fest.
Wird eine Sendung von einer Behörde einbehalten, ist das kein Schaden, sondern eine Verzögerung. Was hilft, ist ein anwesender Kurier, der die Rückfrage sofort beantwortet, statt sie zu vertagen.
Vier Ebenen, jede mit einer klaren Grenze. Die Grenzen stehen im Angebot.
| Ebene | Wofür sie einsteht | Wo sie endet |
|---|---|---|
| Das Verfahren | Vermeidet die Schnittstellen, an denen Schäden entstehen | Höhere Gewalt, Behörden, Wetter |
| Gesetzliche Haftung des Luftfrachtführers | Reisegepäck, gewichtsbezogen begrenzt | Typischerweise weit unter dem Warenwert |
| Deckung auf den Warenwert | Den genannten und schriftlich bestätigten Wert | Ausschlüsse und unzureichende Verpackung |
| Ihre eigene Transportversicherung | Was Ihr Rahmenvertrag vorsieht | Was er nicht vorsieht, und das prüfen Sie |
| Der Kurier persönlich | Obhut, Dokumentation, Zollanmeldung | Entscheidungen, die dem Auftraggeber gehören |
01Wie hoch ist die gesetzliche Haftung?
Sie ist gewichtsbezogen begrenzt und wird von Zeit zu Zeit angepasst, weshalb eine Zahl an dieser Stelle schnell veraltet wäre. Entscheidend ist die Richtung: bei einer Kuriersendung liegt diese Grenze typischerweise weit unter dem Warenwert. Den konkreten Rahmen für Ihre Sendung nennen wir in der Bestätigung.
02Muss ich den Warenwert nennen?
Ja. Ohne genannten Wert gibt es keine Deckung auf diesen Wert, sondern nur die gewichtsbezogene Grenze. Der Wert gehört zusätzlich in die Zollanmeldung, weshalb eine zu niedrige Angabe an zwei Stellen gleichzeitig zum Problem wird und die Sendung bei der Einfuhr aufhält.
03Wann bekomme ich die Bestätigung?
Vor der Abholung, schriftlich. Das ist keine Formsache: eine Deckung, die erst nach dem Abflug bestätigt wird, ist für den Weg davor keine. Deshalb fragen wir Wert und Warenart bereits in der ersten Antwort ab und schicken die Bestätigung unaufgefordert.
04Was ist nicht versicherbar?
Bargeld und bargeldnahe Instrumente sowie einzelne Warengruppen, die vom Deckungsrahmen ausgenommen sind. Solche Sendungen nehmen wir nicht an. Bei regulierten Gütern, etwa Waren mit doppeltem Verwendungszweck, entscheidet die Genehmigung und nicht die Versicherung, und die prüfen wir vor der Buchung.
05Haftet der Kurier persönlich?
Der Kurier ist geprüft, geschult und versichert und steht für die Obhut ein, für die Dokumentation und für die Zollanmeldung, die er persönlich abgibt. Über die Ware entscheidet er nicht. Umbuchung, Öffnung oder Rückführung entscheidet der Desk mit Ihnen, und jede dieser Entscheidungen wird festgehalten.
06Gilt meine eigene Transportversicherung?
Häufig ja, und dann brauchen Sie von uns nur den Nachweis und die Dokumentation. Prüfen Sie, ob Ihr Rahmenvertrag begleitete Sendungen und Reisegepäck einschließt, denn nicht jeder tut das. Wir sagen Ihnen, welche Angaben Ihr Versicherer dafür üblicherweise verlangt.
Nennen Sie mit der Anfrage den Warenwert und die Warenart. Sie bekommen innerhalb von 15 Minuten das Angebot und vor der Abholung die schriftliche Bestätigung, welcher Wert gedeckt ist und was ausgenommen bleibt. Erst dann fährt der Fahrer, und genau in dieser Reihenfolge.