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Deckung vor der Abholung

Haftung und Versicherung: was im Schadensfall trägt

Die gesetzliche Haftung eines Luftfrachtführers ist gewichtsbezogen begrenzt. Bei einer Kuriersendung deckt sie den Warenwert typischerweise nicht. Deshalb wird die Deckung bei uns vor der Abholung schriftlich bestätigt, und dafür brauchen wir den Warenwert von Ihnen.

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Warum die gesetzliche Haftung nicht reicht

Ein Luftfrachtführer haftet für Reisegepäck nur begrenzt, und die Grenze bemisst sich nach Gewicht. Für einen Koffer mit Kleidung ist das angemessen. Für eine Fotomaske, einen Prototyp, einen Werkzeugeinsatz oder eine Musterkollektion ist es ein Bruchteil des Wertes, den Sie tatsächlich in der Hand haben.

Daraus folgt eine einfache Regel: die gesetzliche Haftung ist nicht das Sicherungskonzept, sondern der Bodensatz. Wer sich darauf verlässt, hat für die Differenz zwischen Gewicht und Wert keine Antwort, und diese Differenz ist bei Kuriersendungen die eigentliche Summe.

Was den Wert absichert, ist eine gesonderte Deckung auf den genannten Warenwert. Sie wird vor der Abholung eingedeckt und schriftlich bestätigt. Ohne genannten Warenwert gibt es keine Deckung auf diesen Wert, und ohne Bestätigung gibt es im Schadensfall nur die Erinnerung an ein Telefonat.

Die wirksamste Absicherung ist allerdings keine Versicherung, sondern das Verfahren. Eine Sendung, die eine einzige geprüfte Person zwischen Abholung und Übergabe nie aus der Hand gibt, hat sehr wenige Gelegenheiten, verloren zu gehen. Schäden entstehen an Schnittstellen, und dieses Verfahren hat zwischen Abholung und Übergabe keine.

Die Ebenen der Absicherung

Drei tragen, eine begrenzt. Alle vier stehen vor der Buchung fest.

  • Das VerfahrenEine benannte Person, keine Umschlagpunkte, keine Nacht in einem fremden Lager. Die meisten Schäden entstehen an Schnittstellen, und dieses Verfahren hat zwischen Abholung und Übergabe keine.
  • Die gesetzliche HaftungSie gilt immer, ist aber gewichtsbezogen begrenzt und deckt den Warenwert einer Kuriersendung typischerweise nicht. Sie ist der Bodensatz und nicht die Absicherung.
  • Die Deckung auf den WarenwertEine gesonderte Deckung auf den von Ihnen genannten Wert, eingedeckt vor der Abholung und schriftlich bestätigt. Sie ist der Teil, der die Differenz zum Gewichtssatz trägt.
  • Die AusschlüsseBargeld, bargeldnahe Papiere und einzelne Warengruppen sind nicht deckbar. Wir sagen das vor der Buchung, statt eine Sendung ohne Deckung anzunehmen und auf einen guten Ausgang zu hoffen.
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Was eine Deckung auf den Warenwert verlangt

Erstens den Wert, und zwar den tatsächlichen. Zu niedrig angegeben heißt im Schadensfall zu niedrig ersetzt, und zollrechtlich ist eine zu niedrige Angabe zusätzlich ein Problem, das bei der Einfuhr auffällt und die Sendung festhält. Ein Wert, der aus Gewohnheit gesetzt wurde, ist keiner.

Zweitens die Warenart. Ein Prototyp aus der Vorserie, eine biologische Probe und ein Schmuckstück sind drei verschiedene Risiken und werden verschieden behandelt. Sagen Sie, was es ist, damit die Bestätigung vor der Abholung vorliegt und nicht danach.

Drittens die Verpackung. Eine unzureichende Verpackung ist der klassische Ausschlussgrund, und er wird bei begleiteten Sendungen besonders oft übersehen, weil die Ware ja jemand trägt. Begleitung ersetzt keine Polsterung. Wo Sie es wünschen, verpacken wir fachgerecht oder lassen fachgerecht verpacken.

Viertens der Zeitpunkt. Die Bestätigung liegt vor der Abholung vor, nicht danach. Eine mündliche Zusage am Telefon ist im Schadensfall wertlos, und ein Nachtrag nach dem Abflug ist keiner. Deshalb fragen wir Warenwert und Warenart bereits in der ersten Antwort ab.

Woraus sich die Deckung im Schadensfall ergibt

  1. 01

    Sie nennen Wert und Warenart

    Beides gehört in die Anfrage. Aus beidem ergibt sich, ob und in welcher Höhe eine Deckung möglich ist und was sie kostet.

  2. 02

    Wir prüfen die Deckbarkeit

    Einige Warengruppen sind ausgeschlossen. Wenn Ihre dazugehört, erfahren Sie es in derselben Antwort und nicht nach der Abholung.

  3. 03

    Die Bestätigung, schriftlich

    Vor der Abholung bekommen Sie schriftlich, welcher Wert gedeckt ist und was ausgenommen bleibt. Ohne diese Zeile fährt der Fahrer nicht los.

  4. 04

    Verpackung und Verschluss

    Zustand, Zahl der Packstücke und Verschlussnummer werden bei der Übernahme aufgenommen, mit Fotos. Das ist die Grundlage jeder späteren Beurteilung.

  5. 05

    Der Nachweis am Ziel

    Übergabe gegen Unterschrift, mit Zustand der Packstücke und des Verschlusses. Ein Schaden, der dort nicht vermerkt wird, ist später schwer zu belegen.

Was im Schadensfall regelmäßig zum Streit führt

Fünf davon sind vermeidbar, wenn man sie vor der Abholung klärt.

01

Der zu niedrige Wert

Ein Wert, der aus Gewohnheit oder aus Zollgründen zu niedrig angesetzt wurde, bestimmt die Ersatzleistung. Nachträglich lässt er sich nicht anheben, weil er die Grundlage der Deckung war.

02

Die mündliche Zusage

Ein Anruf ersetzt keine Bestätigung. Wenn es keine schriftliche Zeile gibt, stehen im Streitfall zwei Erinnerungen gegeneinander und kein Beleg dazwischen. Deshalb schicken wir sie unaufgefordert.

03

Die eigene Verpackung

Eine Ware, die in der Kiste wandert, nimmt Schaden, gleich wer sie trägt. Unzureichende Verpackung ist ein Ausschlussgrund, und er wird bei begleiteten Sendungen besonders oft übersehen.

04

Der fehlende Vermerk bei der Übergabe

Ein Schaden, der beim Empfänger nicht vermerkt wird, ist später schwer zuzuordnen. Der Nachweis hat dafür ein Feld, und der Kurier fragt danach, bevor er geht.

05

Die ausgeschlossene Warengruppe

Bargeld und bargeldnahe Papiere sind nicht deckbar. Wir nehmen solche Sendungen nicht an, statt sie zu befördern und die Frage im Schadensfall zu klären. Das steht vor der Buchung fest.

06

Die Behörde als Zwischenstation

Wird eine Sendung von einer Behörde einbehalten, ist das kein Schaden, sondern eine Verzögerung. Was hilft, ist ein anwesender Kurier, der die Rückfrage sofort beantwortet, statt sie zu vertagen.

Wer wofür einsteht

Vier Ebenen, jede mit einer klaren Grenze. Die Grenzen stehen im Angebot.

EbeneWofür sie einstehtWo sie endet
Das VerfahrenVermeidet die Schnittstellen, an denen Schäden entstehenHöhere Gewalt, Behörden, Wetter
Gesetzliche Haftung des LuftfrachtführersReisegepäck, gewichtsbezogen begrenztTypischerweise weit unter dem Warenwert
Deckung auf den WarenwertDen genannten und schriftlich bestätigten WertAusschlüsse und unzureichende Verpackung
Ihre eigene TransportversicherungWas Ihr Rahmenvertrag vorsiehtWas er nicht vorsieht, und das prüfen Sie
Der Kurier persönlichObhut, Dokumentation, ZollanmeldungEntscheidungen, die dem Auftraggeber gehören

Häufige Fragen zu Haftung und Deckung

01Wie hoch ist die gesetzliche Haftung?

Sie ist gewichtsbezogen begrenzt und wird von Zeit zu Zeit angepasst, weshalb eine Zahl an dieser Stelle schnell veraltet wäre. Entscheidend ist die Richtung: bei einer Kuriersendung liegt diese Grenze typischerweise weit unter dem Warenwert. Den konkreten Rahmen für Ihre Sendung nennen wir in der Bestätigung.

02Muss ich den Warenwert nennen?

Ja. Ohne genannten Wert gibt es keine Deckung auf diesen Wert, sondern nur die gewichtsbezogene Grenze. Der Wert gehört zusätzlich in die Zollanmeldung, weshalb eine zu niedrige Angabe an zwei Stellen gleichzeitig zum Problem wird und die Sendung bei der Einfuhr aufhält.

03Wann bekomme ich die Bestätigung?

Vor der Abholung, schriftlich. Das ist keine Formsache: eine Deckung, die erst nach dem Abflug bestätigt wird, ist für den Weg davor keine. Deshalb fragen wir Wert und Warenart bereits in der ersten Antwort ab und schicken die Bestätigung unaufgefordert.

04Was ist nicht versicherbar?

Bargeld und bargeldnahe Instrumente sowie einzelne Warengruppen, die vom Deckungsrahmen ausgenommen sind. Solche Sendungen nehmen wir nicht an. Bei regulierten Gütern, etwa Waren mit doppeltem Verwendungszweck, entscheidet die Genehmigung und nicht die Versicherung, und die prüfen wir vor der Buchung.

05Haftet der Kurier persönlich?

Der Kurier ist geprüft, geschult und versichert und steht für die Obhut ein, für die Dokumentation und für die Zollanmeldung, die er persönlich abgibt. Über die Ware entscheidet er nicht. Umbuchung, Öffnung oder Rückführung entscheidet der Desk mit Ihnen, und jede dieser Entscheidungen wird festgehalten.

06Gilt meine eigene Transportversicherung?

Häufig ja, und dann brauchen Sie von uns nur den Nachweis und die Dokumentation. Prüfen Sie, ob Ihr Rahmenvertrag begleitete Sendungen und Reisegepäck einschließt, denn nicht jeder tut das. Wir sagen Ihnen, welche Angaben Ihr Versicherer dafür üblicherweise verlangt.

Weiter im Ratgeber

Obhutskette und NachweisBei einer begleiteten Sendung stammt jeder Eintrag von derselben Person: Übernahme mit Verschlussnummer, jede Zollberührung, jede Umbuchung, Übergabe mit Name, Unterschrift, Ausweisreferenz und Zeitstempel. Der Nachweis entsteht am Ort der Übergabe und nicht später in einem Abrechnungssystem.Zeitzonen und FristenEine Frist gilt am Ort der Erfüllung. Zeitzone, Arbeitswoche, Feiertage und Öffnungszeiten der Abfertigung entscheiden über die Ankunft, nicht der Flugplan. Wir planen die Ankunft auf den letzten Arbeitstag vor der Frist und sagen es, wenn die Verbindung das nicht hergibt.Was ein Onboard Kurier istEin Onboard Kurier begleitet Ihre Sendung als Reisegepäck auf einem Linienflug, bis 32 Kilogramm je Kurier, ohne Umschlag und ohne Zwischenlager. Der Desk kauft und bezahlt das Ticket, der Kurier meldet den Zoll persönlich an und übergibt gegen Unterschrift.Onboard Kurier oder LuftfrachtBis 32 Kilogramm je Kurier und bei harter Frist gewinnt der Onboard Kurier, weil er Annahmeschluss, Abfertigung und Bereitstellung überspringt. Bei Volumen, Sperrgut oder weichem Termin gewinnt die Luftfracht. Dazwischen wird gerechnet, und zwar von der Ankunft beim Empfänger aus.Direktfahrt oder FlugUnter etwa fünfhundert Kilometern gewinnt die Straße fast immer, ab etwa achthundert das Flugzeug, dazwischen wird beides gerechnet. Über See und über Gebirge fliegt der Onboard Kurier. Am Abend dreht der letzte sinnvolle Abflug jede Rechnung.AOG, die ersten zwei StundenNach einer AOG-Meldung läuft alles parallel: der Fahrer fährt, der Kurier wird verständigt, die Papiere entstehen, der Sitzplatz wird gekauft, sobald das Teil in der Hand ist. Der Desk bezahlt das Ticket, der Kurier übergibt am Hangar gegen Unterschrift.

Warenwert nennen, Deckung schriftlich bekommen

Nennen Sie mit der Anfrage den Warenwert und die Warenart. Sie bekommen innerhalb von 15 Minuten das Angebot und vor der Abholung die schriftliche Bestätigung, welcher Wert gedeckt ist und was ausgenommen bleibt. Erst dann fährt der Fahrer, und genau in dieser Reihenfolge.

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