01Übernehmen Sie die Einstufung für uns?
Nein, und das ist keine Bequemlichkeit. Die Verantwortung des Ausführers liegt bei dem Unternehmen, das ausführt, und die Einstufung setzt Kenntnis der Ware voraus, die nur Ihr Haus hat. Wir fragen die Einstufung ab, führen sie in den Papieren und sorgen dafür, dass der Kurier sie belegen kann.
02Was passiert, wenn die Genehmigung erst morgen kommt?
Dann fliegt der Kurier morgen. Wir halten die Disposition bereit und buchen, sobald die Freigabe da ist. Ein Ticket auf Verdacht zu kaufen hilft niemandem, denn die Ware wird bei der Ausfuhrzollstelle gestellt und ohne Unterlage nicht überlassen.
03Zählt ein Laptop mit Konstruktionsdaten als Ausfuhr?
Die Weitergabe von Technologie kann selbst genehmigungspflichtig sein, und dabei kommt es nicht darauf an, ob sie über ein Netz oder in einem Gerät reist. Wenn Ihr Kurier Daten trägt, gehört das in die Prüfung. Wir fragen deshalb ausdrücklich nach Datenträgern und nicht nur nach Packstücken.
04Gilt für Reparaturrückläufer dasselbe?
Ja. Auch eine Baugruppe, die zur Instandsetzung geht oder von dort zurückkommt, wird ausgeführt. Bei Luftfahrt und Halbleitertechnik sind Rückläufer sogar der häufigste Fall, in dem eine Genehmigung übersehen wird, weil die Sendung als Routine gilt.
05Kann der Kurier eine Sendung ablehnen?
Der Kurier übernimmt keine Sendung, deren Inhalt nicht dem entspricht, was in den Papieren steht. Das ist keine Schikane, sondern der Grund, warum begleitete Sendungen an der Kontrolle durchkommen. Was mitreist, ist bekannt, benannt und belegt, und der Kurier kann das an Ort und Stelle erklären.
06Wie schnell bekommen wir eine Antwort, wenn der Fall unklar ist?
Die Antwort auf die Anfrage kommt in fünfzehn Minuten, auch dann. Sie enthält Preis und Verbindung und dazu die Liste der Punkte, die vor der Buchung geklärt sein müssen. So wissen Sie sofort, ob der Termin an der Logistik hängt oder an einer Freigabe im eigenen Haus.