Was ein Drittland ist
Drittland ist ein zollrechtlicher Begriff und beschreibt jedes Gebiet außerhalb des Zollgebiets der Union. Eine Warenbewegung dorthin ist eine Ausfuhr, eine Warenbewegung von dort ist eine Einfuhr. Beides löst Anmeldepflichten aus, unabhängig vom Wert, von der Verpackung und davon, ob die Ware verkauft oder nur ausgeliehen wird.
Nicht jedes Land außerhalb der Union ist zollrechtlich gleich zu behandeln. Mit der Schweiz besteht ein enger Warenverkehr, sie bleibt aber ein Drittland mit vollständigen Zollformalitäten. Mit der Türkei besteht für gewerbliche Waren eine Zollunion, sie bleibt aber ebenfalls ein Drittland und braucht eine Ausfuhranmeldung. Das Vereinigte Königreich ist seit dem Austritt ein Drittland.
Zusätzlich fallen Zollgebiet und Umsatzsteuergebiet nicht zusammen. Es gibt Gebiete, die zum Zollgebiet gehören, aber nicht zum Steuergebiet der Union, und Gebiete, die zu keinem von beiden gehören. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, wundert sich über eine Einfuhrumsatzsteuer bei einer Lieferung, die er für innergemeinschaftlich gehalten hat.
Zollgebiet und Steuergebiet sind nicht dasselbe
Eine Auswahl von Fällen, die in der Praxis regelmäßig für Rückfragen sorgen.
| Gebiet | Zollrechtliche Lage | Was daraus für die Praxis folgt |
|---|---|---|
| Schweiz | Drittland, nicht im Zollgebiet der Union | Volle Ausfuhr- und Einfuhrformalitäten, trotz kurzer Wege und offener Grenzen im Reiseverkehr |
| Vereinigtes Königreich | Drittland seit dem Austritt aus der Union | Ausfuhranmeldung, Einfuhrabfertigung und Ursprungsfragen bei jeder gewerblichen Sendung |
| Türkei | Drittland mit Zollunion für gewerbliche Waren | Ausfuhranmeldung nötig, für die Einfuhrseite kommt die Bescheinigung A.TR ins Spiel |
| Kanarische Inseln | Im Zollgebiet der Union, nicht im Umsatzsteuergebiet | Keine Zollanmeldung wie bei einem Drittland, aber eine eigene Behandlung bei der Umsatzsteuer |
| Büsingen und Helgoland | Nicht im Zollgebiet der Union, obwohl deutsches Staatsgebiet | Zollrechtlich wie ein Drittland zu behandeln, was bei Sendungen dorthin regelmäßig übersehen wird |
| Vereinigte Arabische Emirate | Drittland ohne Zollunion mit der Union | Ausfuhranmeldung auf der einen Seite, Einfuhrabfertigung durch einen Agenten auf der anderen |
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Was der Drittlandsverkehr für eine eilige Sendung bedeutet
Eine Sendung in ein Drittland hat zwei Enden, die beide funktionieren müssen. Auf der Ausfuhrseite braucht es die Anmeldung, die Überlassung, das Begleitdokument und die Gestellung bei der Ausgangszollstelle am Abflughafen. Auf der Einfuhrseite braucht es jemanden, der die Ware anmeldet, die Abgaben trägt und sie in Empfang nimmt.
Die zweite Seite wird bei Eilsendungen am häufigsten vergessen. Ein Kurier, der mit einem Bauteil landet und keinen benannten Zollagenten vorfindet, wartet. Er kann die Einfuhr nicht selbst anmelden, und er kann keine Abgaben für Ihren Empfänger übernehmen. Deshalb steht der Name des einführenden Agenten bei uns in der Auftragsakte, bevor eine Verbindung gebucht wird.
Die dritte Frage ist die nach den Kosten und wer sie trägt. Die vereinbarte Lieferbedingung entscheidet, wer die Einfuhrabgaben zahlt und wer die Anmeldung veranlasst. Wenn das im Auftrag nicht steht, klärt es sich am Zielflughafen, und zwar zu der Uhrzeit, zu der bei Ihnen niemand erreichbar ist. Wir fragen diesen Punkt bei der Auftragsannahme ab.
Die vierte Frage betrifft die Kontrolle. Nicht jede Ware darf in jedes Land. Genehmigungspflichten, Sanktionen und Einfuhrbeschränkungen im Zielland sind vor der Buchung zu prüfen. Eine Ausfuhr im Handgepäck ist rechtlich dieselbe Ausfuhr wie eine Palette, und die Aufteilung einer Sendung auf mehrere Kuriere ändert daran nichts.
Begriffe, die im Drittlandsverkehr fallen
- Zollgebiet der UnionDer Raum, in dem das Zollrecht der Union gilt. Er deckt sich nicht mit dem Staatsgebiet der Mitgliedstaaten, weil einzelne Gebiete ausgenommen und andere einbezogen sind.
- Freier VerkehrDer Status einer Ware, die in der Union hergestellt oder ordnungsgemäß eingeführt und abgabenrechtlich erledigt wurde. Er entscheidet darüber, ob eine Ware ohne weitere Zollformalitäten zirkulieren kann.
- LieferbedingungDie Vereinbarung darüber, wer Transport, Versicherung, Ausfuhr und Einfuhr veranlasst und bezahlt. Sie steht im Vertrag und bestimmt, wer bei Problemen am Zielflughafen entscheiden muss.
- EinführerDie Person, die die Ware im Zielland zur Einfuhr anmeldet und die Abgaben schuldet. Ohne einen benannten Einführer bleibt eine Sendung am Flughafen stehen, egal wie eilig sie ist.
- WarennummerDie Einreihung der Ware in den Zolltarif. Sie steuert Abgaben, Genehmigungspflichten und Einfuhrbeschränkungen und ist die Angabe, die in Anmeldungen am häufigsten falsch ist.
- PräferenzDie Zollvergünstigung aufgrund eines Abkommens mit dem Zielland. Sie setzt einen Ursprungsnachweis voraus und ist eine Frage der Herkunft der Ware, nicht ihres Versandwegs.
Fragen aus dem Export
01Gilt für eine kleine Sendung im Handgepäck etwas anderes?
Zollrechtlich nicht. Auch ein Bauteil im Koffer eines Kuriers verlässt das Zollgebiet und wird zur Ausfuhr angemeldet. Für Waren unterhalb bestimmter Wert- und Gewichtsgrenzen gibt es Erleichterungen bei der Form der Anmeldung, über die die Zollstelle im Einzelfall entscheidet. Für genehmigungspflichtige Waren gelten sie nicht.
02Wer bezahlt die Einfuhrabgaben im Zielland?
Das richtet sich nach der vereinbarten Lieferbedingung. Sie legt fest, ob Ihr Kunde die Einfuhr anmeldet und bezahlt oder ob Sie das übernehmen. Ohne klare Regelung wird diese Frage am Zielflughafen gestellt, meist nachts, und die Ware steht so lange.
03Kann der Kurier die Einfuhr anmelden?
Nein. Wir sind ein Vermittlungs- und Dispositionsbetrieb und treten weder in der Union noch im Zielland als Zollanmelder auf. Der Kurier bringt die Ware und die Papiere zu der Stelle, die Sie benennen. Die Anmeldung übernimmt der Zollagent oder der Empfänger selbst.
04Ist die Schweiz wirklich ein Drittland?
Ja, zollrechtlich vollständig. Die kurzen Wege und der einfache Reiseverkehr täuschen darüber hinweg. Für Warensendungen bedeutet das Ausfuhranmeldung auf der einen und Einfuhrabfertigung auf der anderen Seite, mit allen Papieren, die dazugehören, auch bei einem einzelnen Bauteil.
05Was ist mit Rücksendungen aus einem Drittland?
Sie sind Einfuhren und werden angemeldet. Für Waren, die zuvor aus der Union ausgeführt wurden und unverändert zurückkommen, gibt es eine Regelung zur Abgabenfreiheit, die aber Nachweise voraussetzt. Deshalb lohnt es sich, die Ausfuhrunterlagen so abzulegen, dass die Rückrichtung darauf aufsetzen kann.
Begriffe, die dazugehören
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Sendung ins Drittland, Termin am Ziel
Nennen Sie uns Ware, Wert, Empfänger, Zollagent am Ziel und die gewünschte Ankunftszeit. Wir planen Ausfuhrseite, Flug und Übergabe als einen Ablauf und antworten innerhalb von 15 Minuten, Tag und Nacht.