Was Trockeneis ist und warum es reguliert wird
Trockeneis ist Kohlendioxid in fester Form. Bei Umgebungsdruck geht es nicht in eine Flüssigkeit über, sondern unmittelbar in Gas. Dieses Verhalten macht es als Kühlmittel attraktiv, weil kein Tauwasser entsteht und die Sendung trocken bleibt. Es ist zugleich der Grund für die Regulierung im Luftverkehr.
Aus einer kleinen Menge Feststoff entsteht ein Vielfaches an Gasvolumen. In einem geschlossenen Behälter baut sich dadurch Druck auf, in einem geschlossenen Raum verdrängt das Gas die Atemluft. Beides ist in einem Flugzeug relevant, und deshalb ist Trockeneis im Luftverkehr als Gefahrgut der Klasse 9 unter der Nummer UN 1845 eingestuft.
Für die Praxis folgen daraus drei Konsequenzen. Die Verpackung muss das entstehende Gas entweichen lassen und darf nicht gasdicht sein. Die Sendung muss gekennzeichnet und deklariert werden, mit Angabe der Menge. Und die Beförderung muss mit der Gesellschaft abgestimmt sein, weil jede Gesellschaft eigene Mengen und Verfahren festlegt.
Die zulässigen Mengen und die genauen Bedingungen erfahren Sie nicht aus einer allgemeinen Quelle, sondern von der jeweiligen Gesellschaft für die jeweilige Verbindung. Wir holen diese Auskunft vor der Buchung ein und nennen Ihnen das Ergebnis. Was wir nicht tun, ist eine Menge zusagen, die am Schalter nicht trägt.
Was vor einer Buchung geklärt wird
- Menge und VerbrauchWie viel Trockeneis eingesetzt wird und wie viel davon über die geplante Laufzeit übergeht. Beides bestimmt, ob die Kühlung bis zur Übergabe trägt und ob die Menge zulässig ist.
- VerpackungEin System, das entstehendes Gas entweichen lässt und trotzdem dämmt. Gasdichte Behälter sind ausgeschlossen, denn der entstehende Druck ist genau das Risiko, das die Regel adressiert.
- KennzeichnungDie vorgeschriebene Kennzeichnung des Versandstücks mit Gefahrgutangabe und Mengenangabe. Sie gehört auf die Außenseite und muss lesbar bleiben, auch nach einer Beschau.
- Zustimmung der GesellschaftJede Gesellschaft legt eigene Bedingungen fest, für Kabine und Frachtraum unterschiedlich. Diese Auskunft wird vor der Buchung eingeholt und nicht am Abfertigungsschalter geklärt.
- Nachschub unterwegsBei langen Verbindungen ist zu klären, ob unterwegs nachgefüllt werden kann und ob Ihr Verfahren das erlaubt. Ohne diese Klärung endet die Kühlung möglicherweise vor der Ankunft.
- Alternative SystemeFür manche Sendungen ist ein anderes Kühlverfahren einfacher, weil es keine Gefahrgutregel auslöst. Diese Prüfung lohnt sich, bevor die Sendung als Gefahrgut geplant wird.
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Der häufigste Irrtum: es ist doch nur Eis
Der Name führt in die Irre. Trockeneis sieht harmlos aus, wird in Laboren täglich verwendet und ist im Handel leicht zu bekommen. Im Luftverkehr ist es dennoch Gefahrgut, und die Regeln gelten unabhängig davon, wie klein die Sendung ist. Eine Anmeldung nachzuholen ist am Flughafen nicht möglich, weil die Prüfung Zeit braucht und die Gesellschaft zustimmen muss.
Der zweite Irrtum ist die Menge. Mehr Trockeneis bedeutet nicht automatisch eine längere Kühlung, sondern zuerst mehr Gas und damit eine schwierigere Genehmigung. Sinnvoll ist die Menge, die für die berechnete Laufzeit gebraucht wird, kombiniert mit guter Dämmung. Wer großzügig plant, macht die Sendung nicht sicherer, sondern schwerer buchbar.
Der dritte Irrtum betrifft die Kombination. Trockeneis reist häufig zusammen mit biologischen Proben, etwa unter UN3373. Dann gelten beide Regelwerke gleichzeitig, für die Innenverpackung und für die Außenverpackung. Diese Kombination gehört in die Vorbereitung, nicht in die Improvisation vor dem Abflug.
Der vierte Irrtum ist die Annahme, ein Handgepäckstück sei von alledem ausgenommen. Es ist nicht ausgenommen. Der Unterschied zwischen Kabine und Frachtraum liegt in den Bedingungen, nicht im Grundsatz. Deshalb klären wir bei jeder gekühlten Sendung vor der Buchung, was auf der konkreten Verbindung zulässig ist.
Fragen zu gekühlten Sendungen mit Trockeneis
01Kann ein Kurier Trockeneis mitnehmen?
Unter den Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft und mit vorheriger Abstimmung ist das üblich. Menge, Verpackung und Kennzeichnung müssen stimmen, und die Gesellschaft muss zustimmen. Diese Klärung erfolgt vor der Buchung, weil sie am Schalter nicht nachgeholt werden kann.
02Wie viel Trockeneis ist zulässig?
Das legt die Gesellschaft für die konkrete Verbindung fest, und die Angaben unterscheiden sich. Wir holen die verbindliche Auskunft ein und nennen sie Ihnen im Angebot. Eine allgemeine Zahl wäre eine Vermutung, und Vermutungen tragen an einem Abfertigungsschalter nicht.
03Kann unterwegs nachgefüllt werden?
An manchen Umsteigepunkten ja, mit Vorlauf und mit einem Partner vor Ort. Ob es nötig ist, ergibt sich aus der berechneten Laufzeit. Wenn die Kühlung ohne Nachfüllen nicht bis zur Übergabe reicht, sagen wir das vor der Buchung.
04Was ist bei biologischen Proben zu beachten?
Dann gelten die Regeln für die Probe und die Regeln für das Kühlmittel zusammen. Bei UN3373 kommt eine festgelegte Verpackungsform hinzu, und die Außenverpackung muss das Gas entweichen lassen. Beides wird vor der Buchung abgestimmt.
05Wie schnell bekomme ich eine Auskunft?
Auf die Anfrage antworten wir innerhalb von 15 Minuten. Bei Gefahrgut kann die verbindliche Zusage der Gesellschaft etwas länger dauern. Wir sagen Ihnen in der ersten Antwort, welche Klärung noch offen ist und wann wir das Ergebnis erwarten.
Wie eine Sendung mit Trockeneis vorbereitet wird
- 01
Bedarf berechnen
Aus Temperaturbereich, Dämmung und geplanter Laufzeit ergibt sich die benötigte Menge, mit Reserve für Verzögerungen. Diese Rechnung stellt der Versender auf, gemeinsam mit dem Lieferanten des Systems.
- 02
Verpackung wählen
Ein System, das dämmt und zugleich das entstehende Gas entweichen lässt. Gasdichte Behälter scheiden aus. Bei biologischen Proben kommt die vorgeschriebene Verpackungsform für den Inhalt hinzu.
- 03
Gesellschaft anfragen
Der Desk holt für die konkrete Verbindung die Bedingungen ein: zulässige Menge, Kabine oder Frachtraum, Form der Anmeldung. Erst danach wird gebucht, nicht vorher und nicht auf Verdacht.
- 04
Kennzeichnen und deklarieren
Das Versandstück wird mit der vorgeschriebenen Gefahrgutkennzeichnung und der Mengenangabe versehen. Die Angaben in Anmeldung, Kennzeichnung und Papieren müssen übereinstimmen, sonst wird die Sendung angehalten.
- 05
Abholung planen
Trockeneis wird kurz vor der Abholung eingebracht, damit die Laufzeit nicht schon im Lager verbraucht wird. Der Kurier übernimmt die Sendung direkt nach dem Packen und fährt ohne Zwischenstopp.
- 06
Übergabe und Restmenge
Bei der Übergabe werden Uhrzeit, Zustand und, wo gefordert, die verbliebene Kühlung vermerkt. Damit lässt sich später belegen, dass die Kühlung bis zum Empfänger getragen hat.
Begriffe, die dazugehören
Weiter im Glossar
Kühlung geplant, Verbindung abgestimmt
Nennen Sie uns die Ware, das Kühlsystem, die vorgesehene Menge Trockeneis und beide Adressen. Wir antworten innerhalb von 15 Minuten, holen die Zusage der Gesellschaft ein und nennen Ihnen Verbindung, Kurier und Preis, bevor irgendetwas gepackt wird.