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Zoll und Außenwirtschaft

Carnet ATA: Werkzeug und Muster ohne Abgaben ins Ausland

Ein Carnet ATA nimmt Ihnen im Zielland die Zollanmeldung und die Kaution ab. Dafür verlangt es Disziplin bei jedem Grenzübertritt. Wer einen Stempel vergisst, zahlt am Ende mehr, als der gesamte Transport gekostet hat.

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Was ein Carnet ATA leistet

Ein Carnet ATA ist ein Zolldokument für Waren, die für eine begrenzte Zeit ins Ausland gehen und unverändert zurückkommen sollen. Es beruht auf zwischenstaatlichen Abkommen zur vorübergehenden Verwendung. In Deutschland stellen die Industrie- und Handelskammern das Heft aus, die Bürgschaft gegenüber den ausländischen Zollverwaltungen übernimmt der bürgende Verband.

Der Nutzen liegt in zwei Punkten. Erstens ersetzt das Carnet die Zollanmeldung im Zielland, zweitens ersetzt es die Sicherheitsleistung, die sonst für Zoll und Einfuhrabgaben zu hinterlegen wäre. Die Zollstelle stempelt einen Abschnitt und behält den Trennabschnitt, statt Abgaben zu erheben. Bei der Wiederausfuhr geschieht dasselbe in umgekehrter Richtung.

Typische Anwendungsfälle sind Berufsausrüstung, Messtechnik, Sonderwerkzeug für eine Reparatur vor Ort, Warenmuster für einen Kundentermin und Ausstellungsgut. Für Waren, die verkauft, verbraucht, verarbeitet oder repariert werden sollen, ist das Carnet der falsche Weg. Dafür gibt es eigene Zollverfahren, und ein falsch eingesetztes Carnet fällt spätestens bei der Entlastung auf.

Das Heft gilt höchstens ein Jahr ab Ausstellung. Innerhalb dieser Zeit sind mehrere Reisen in mehrere Länder möglich, solange jede Aus- und Einreise sauber gestempelt ist und jede Position auf der Warenliste steht. Ob das Zielland zur ATA-Kette gehört, klären Sie vor der Ausstellung mit Ihrer Kammer, denn die Länderliste ändert sich.

Die Teile eines Carnets

Das Heft ist kein Formular, sondern ein Satz aus Blättern mit unterschiedlicher Funktion.

  • Grüner UmschlagDeckblatt mit Inhaber, Verwendungszweck, Gültigkeitsdatum und der Warenliste. Diese Liste ist verbindlich: Was nicht darauf steht, reist nicht unter dem Carnet und muss regulär angemeldet werden.
  • Allgemeine ListeDie nummerierte Aufstellung aller Positionen mit Beschreibung, Stückzahl, Gewicht und Wert. Seriennummern gehören hinein, weil der Zoll die Ware bei der Rückkehr wiedererkennen muss.
  • TrennabschnittDas Blatt, das die Zollstelle einbehält. Es dokumentiert Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr oder Wiedereinfuhr und ist die Grundlage für die spätere Entlastung des Heftes.
  • StammabschnittDer im Heft verbleibende Teil mit dem Stempel der Zollstelle. Er bleibt beim Inhaber und ist Ihr eigener Nachweis, dass der jeweilige Schritt ordnungsgemäß erfolgt ist.
  • Bürgender VerbandDie Stelle, die gegenüber der ausländischen Zollverwaltung für Abgaben einsteht, wenn die Ware nicht fristgerecht zurückkommt. Den Betrag holt sie sich anschließend beim Inhaber.
  • NämlichkeitDer Nachweis, dass die zurückkommende Ware dieselbe ist wie die ausgeführte. Seriennummern, Fotos und Plomben sichern ihn ab. Fehlt er, droht die Nacherhebung der Einfuhrabgaben.
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Was das Carnet für einen eiligen Transport im Handgepäck bedeutet

Ein Carnet wirkt nur, wenn es gestempelt wird. Der Kurier muss vor dem Einchecken zur Zollstelle am Abflughafen, die Ware zeigen und den Abschnitt abzeichnen lassen. Das ist kein Schalter im Abfertigungsbereich, sondern eine eigene Dienststelle mit eigenen Öffnungszeiten. An kleineren Flughäfen und in der Nacht ist sie nicht durchgehend besetzt.

Deshalb planen wir bei Carnet-Sendungen den Zollstempel als eigenen Termin und nicht als Nebensache auf dem Weg zum Gate. Der Zeitpuffer richtet sich nach dem konkreten Flughafen und nach der Dienststelle, nicht nach einer Faustregel. Wir fragen das vor der Buchung ab, weil ein verpasster Stempel den ganzen Sinn des Heftes aufhebt.

Inhaber des Carnets bleibt Ihr Unternehmen. Der Kurier reist als beauftragte Person und braucht dafür eine schriftliche Vollmacht im Ordner. Ohne sie kann eine Zollstelle die Abfertigung verweigern, weil die im Heft eingetragene Person nicht anwesend ist. Diese Vollmacht ist ein Blatt Papier und verhindert einen Abbruch am Flughafen.

Auf dem Rückweg läuft dasselbe Verfahren rückwärts: Wiederausfuhr im Zielland, Wiedereinfuhr in der Union. Fehlt einer dieser Stempel, wendet sich die ausländische Zollverwaltung an den bürgenden Verband, und der Verband an Sie. Die Nacherhebung richtet sich nach dem Warenwert und trifft damit genau die teuren Sendungen, für die sich ein Carnet überhaupt lohnt.

Wenn wir mit einem Carnet ATA unterwegs sind

01

Warenliste vor der Buchung

Wir lesen die Allgemeine Liste, bevor der Kurier gebucht wird. Positionen ohne Seriennummer, fehlende Ersatzteile im Koffer und nicht gelistetes Verbrauchsmaterial sind die drei Punkte, die an der Grenze regelmäßig Ärger machen.

02

Zeitfenster für den Stempel

Der Termin bei der Zollstelle am Abflughafen wird eingeplant, bevor der Flug gebucht wird. Wir richten Abfahrt und Verbindung danach aus, statt zu hoffen, dass es sich zwischen Sicherheitskontrolle und Boarding ausgeht.

03

Vollmacht im Ordner

Der Kurier führt eine schriftliche Vollmacht des Carnet-Inhabers mit, dazu Ausweis und Auftragsbestätigung. Damit ist geklärt, in wessen Namen er die Ware vorführt und wer für die Angaben im Heft einsteht.

04

Die Ware bleibt beim Kurier

Zwischen Abholung und Übergabe gibt es kein Lager und keinen Umschlag. Das erleichtert die Nämlichkeit, weil die Ware jederzeit vorgeführt werden kann und Plomben nicht durch fremde Hände gehen.

05

Rückweg gleich mitgeplant

Die Wiederausfuhr wird zusammen mit der Hinreise disponiert. So steht schon vor dem Abflug fest, wer die Ware im Zielland wieder übernimmt und an welcher Zollstelle der Ausreisestempel geholt wird.

06

Wenn kein Carnet passt

Bleibt die Ware im Zielland, wird sie verkauft oder verbraucht, dann ist das Carnet der falsche Weg. In diesem Fall bereiten wir eine normale Ausfuhranmeldung vor und stimmen die Einfuhrseite mit Ihrem Zollagenten ab.

Häufige Fragen zum Carnet ATA

01Für welche Waren gilt ein Carnet ATA nicht?

Für Verbrauchsmaterial, verderbliche Waren, Geschenke, Postsendungen und für alles, was verkauft, verarbeitet oder repariert werden soll. Auch Waren, die im Zielland verbleiben, fallen heraus. Wird ein Carnet dafür genutzt, verweigert die Zollstelle die Entlastung, und die Einfuhrabgaben werden nacherhoben.

02Wie schnell bekomme ich ein Carnet?

Die Ausstellung übernimmt Ihre Industrie- und Handelskammer, nicht wir. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Kammer, der Vollständigkeit der Warenliste und der Höhe der Sicherheit ab. Für einen Einsatz in derselben Nacht ist ein Carnet in der Regel nicht mehr zu beschaffen, deshalb prüfen wir sofort die Alternative.

03Kann der Kurier das Carnet für uns unterschreiben?

Er kann die Ware vorführen und die Abschnitte im Namen des Inhabers abzeichnen lassen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Inhaber und Haftender bleibt Ihr Unternehmen. Wir dokumentieren jeden Stempel mit Ort und Uhrzeit und schicken Ihnen die Belege nach dem Einsatz.

04Was passiert bei einem fehlenden Stempel?

Die Zollverwaltung des betroffenen Landes wendet sich an den bürgenden Verband und fordert Zoll und Einfuhrabgaben. Der Verband nimmt den Carnet-Inhaber in Anspruch. Ein Nachweis der Wiederausfuhr auf anderem Weg ist möglich, aber aufwendig, und die Bearbeitung dauert deutlich länger als der Transport.

05Gilt ein Carnet auch für Werkzeug in den Emiraten?

Das hängt am Zielland und an dessen Beitritt zum ATA-Verfahren, und diese Liste ändert sich. Ihre Kammer bestätigt Ihnen die aktuelle Lage vor der Ausstellung. Wir richten den Ablauf danach aus und stimmen den zweiten Weg mit Ihnen ab, falls das Carnet nicht anerkannt wird.

Carnet-Sendung, die heute noch weg muss

Nennen Sie uns Warenliste, Zielort und den Zeitpunkt, an dem die Ausrüstung vor Ort gebraucht wird. Wir prüfen den Abflughafen, die zuständige Zollstelle und den Zeitpuffer für den Stempel und antworten innerhalb von 15 Minuten, Tag und Nacht.

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