Ein Carnet ATA ist ein Zolldokument für Waren, die für eine begrenzte Zeit ins Ausland gehen und unverändert zurückkommen sollen. Es beruht auf zwischenstaatlichen Abkommen zur vorübergehenden Verwendung. In Deutschland stellen die Industrie- und Handelskammern das Heft aus, die Bürgschaft gegenüber den ausländischen Zollverwaltungen übernimmt der bürgende Verband.
Der Nutzen liegt in zwei Punkten. Erstens ersetzt das Carnet die Zollanmeldung im Zielland, zweitens ersetzt es die Sicherheitsleistung, die sonst für Zoll und Einfuhrabgaben zu hinterlegen wäre. Die Zollstelle stempelt einen Abschnitt und behält den Trennabschnitt, statt Abgaben zu erheben. Bei der Wiederausfuhr geschieht dasselbe in umgekehrter Richtung.
Typische Anwendungsfälle sind Berufsausrüstung, Messtechnik, Sonderwerkzeug für eine Reparatur vor Ort, Warenmuster für einen Kundentermin und Ausstellungsgut. Für Waren, die verkauft, verbraucht, verarbeitet oder repariert werden sollen, ist das Carnet der falsche Weg. Dafür gibt es eigene Zollverfahren, und ein falsch eingesetztes Carnet fällt spätestens bei der Entlastung auf.
Das Heft gilt höchstens ein Jahr ab Ausstellung. Innerhalb dieser Zeit sind mehrere Reisen in mehrere Länder möglich, solange jede Aus- und Einreise sauber gestempelt ist und jede Position auf der Warenliste steht. Ob das Zielland zur ATA-Kette gehört, klären Sie vor der Ausstellung mit Ihrer Kammer, denn die Länderliste ändert sich.