Versandland statt Ursprungsland
Auf der Rechnung steht das Land, aus dem die Ware losgeschickt wurde. Der Zoll fragt nach dem Ursprung. Beides fällt oft auseinander, und die Angabe wird nicht durch den Absender richtig.
Zwei identische Sendungen, dieselbe Zolltarifnummer, dasselbe Ziel, unterschiedliche Abgaben. Der Unterschied liegt im Ursprung und darin, ob er nachgewiesen wird. Bei einer eiligen Sendung entscheidet dieses Papier über Geld, nicht über Geschwindigkeit.
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Staaten und Staatengemeinschaften schließen Handelsabkommen, in denen sie sich gegenseitig ermäßigte Zollsätze einräumen. Diese Vergünstigung gilt nicht für jede Ware, die aus dem Partnerland verschickt wird, sondern nur für Ware, die dort ihren Ursprung im Sinne des Abkommens hat. Der Präferenznachweis ist das Dokument, mit dem dieser Ursprung gegenüber der Zollstelle im Einfuhrland belegt wird.
Ursprung im Sinne eines Abkommens ist ein technischer Begriff und nicht dasselbe wie Herkunft. Maßgeblich sind die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens: vollständig gewonnene Erzeugnisse, ausreichende Bearbeitung oder Verarbeitung, Wertschöpfungsschwellen, Positionswechsel im Zolltarif. Ein Gerät, das in Deutschland montiert wird, hat nicht automatisch deutschen Ursprung, wenn die wesentlichen Teile von außerhalb kommen.
Die gebräuchlichen Formen sind die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die von der Zollstelle ausgestellt oder bestätigt wird, und die Erklärung zum Ursprung auf der Handelsrechnung, die der Ausführer selbst abgibt. Für den Warenverkehr mit der Türkei gibt es zusätzlich die Bescheinigung A.TR, die allerdings den zollrechtlichen Freiverkehr belegt und nicht den Ursprung.
Grundlage im eigenen Haus ist die Lieferantenerklärung. Sie ist die Zusage Ihres Vorlieferanten, dass die gelieferten Teile die Ursprungsregeln erfüllen. Wer Präferenznachweise ausstellt, ohne diese Erklärungen zu besitzen, haftet im Prüfungsfall selbst. Das ist kein theoretisches Risiko, denn Einfuhrländer lassen Nachweise nachträglich prüfen.
Welches Papier in welcher Lage gebraucht wird.
| Nachweis | Wer stellt aus | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| EUR.1 | Zollstelle im Ausfuhrland auf Antrag des Ausführers | Sendungen in Länder mit Präferenzabkommen, häufig ab höheren Warenwerten |
| Ursprungserklärung auf der Rechnung | Der Ausführer selbst | Sendungen bis zu den im Abkommen genannten Wertgrenzen und für ermächtigte Ausführer |
| Registrierter Ausführer | Der Ausführer nach Registrierung im System REX | Laufender Verkehr in Abkommen, die auf Selbstzertifizierung umgestellt haben |
| A.TR | Zollstelle oder ermächtigter Ausführer | Warenverkehr mit der Türkei, Nachweis des Freiverkehrs statt des Ursprungs |
| Lieferantenerklärung | Der Vorlieferant gegenüber seinem Kunden | Innerbetriebliche Grundlage, kein Nachweis gegenüber dem Einfuhrzoll |
| Ursprungszeugnis | Industrie und Handelskammer | Nichtpräferenzieller Ursprung, oft für Akkreditive und Einfuhrgenehmigungen verlangt |
Fünf kurze Fragen. Ein Disponent antwortet mit einer benannten Verbindung, der Zustellzeit und einem festen Preis, Tag und Nacht.
Ein fehlender Präferenznachweis hält eine Sendung in aller Regel nicht auf. Die Ware wird eingeführt, und es wird der reguläre Zollsatz erhoben. Das ist der wichtigste Satz dieses Textes, weil viele Verlader eine Eilsendung anhalten, um auf ein Papier zu warten, das nur Geld spart und keine Zeit.
Die richtige Reihenfolge lautet deshalb: erst fliegen, dann optimieren. Viele Abkommen sehen vor, dass ein Nachweis nachträglich ausgestellt werden kann, wenn er bei der Ausfuhr aus nachvollziehbaren Gründen nicht vorlag. Ob und in welcher Frist das möglich ist, hängt vom jeweiligen Abkommen und vom Einfuhrland ab. Diese Frage klärt Ihre Zollabteilung parallel zum Flug, nicht davor.
Anders liegt der Fall, wenn der Empfänger die Vergünstigung vertraglich zugesagt bekommen hat oder wenn der Zollsatz so hoch ist, dass die Einfuhr ohne Präferenz wirtschaftlich sinnlos wird. Dann ist der Nachweis Teil der Ware. Sagen Sie uns das in der Anfrage, dann plant der Desk die Papierbeschaffung mit ein und nennt Ihnen den realistischen Startzeitpunkt.
Für die Praxis gilt: Der Kurier trägt die Papiere im Original mit sich. Das ist einer der unterschätzten Vorteile einer begleiteten Sendung. Ein Original, das per Post hinterherreist, kommt regelmäßig nach der Ware an und blockiert die Abfertigung. Bei einer begleiteten Sendung liegen Ware und Papier in derselben Tasche.
Auf der Rechnung steht das Land, aus dem die Ware losgeschickt wurde. Der Zoll fragt nach dem Ursprung. Beides fällt oft auseinander, und die Angabe wird nicht durch den Absender richtig.
Wer eine Ursprungserklärung abgibt, muss sie belegen können. Fehlen die Erklärungen der Vorlieferanten, trägt der Ausführer im Prüfungsfall die Nacherhebung, oft für eine ganze Reihe zurückliegender Lieferungen.
Die Ursprungsregeln knüpfen häufig an einen Positionswechsel im Zolltarif an. Eine falsche Nummer bringt die gesamte Prüfung zum Kippen, auch wenn die Ware inhaltlich alle Anforderungen erfüllt.
Ursprungserklärungen haben einen festgelegten Wortlaut und verlangen Ort, Datum und Angaben zum Ausführer. Eine selbst abgewandelte Formulierung wird im Einfuhrland regelmäßig zurückgewiesen, und die Ware wird zum regulären Satz verzollt.
01Hält ein fehlender Nachweis meine Sendung auf?
In der Regel nicht. Die Ware wird zum regulären Zollsatz eingeführt. Sie zahlen mehr Abgaben, verlieren aber keine Zeit. Wenn der Zollsatz die Einfuhr wirtschaftlich unmöglich macht, ist das anders, und dann muss der Nachweis vor dem Abflug stehen.
02Kann ein Nachweis nachträglich ausgestellt werden?
Viele Abkommen sehen das vor, wenn der Nachweis bei der Ausfuhr aus nachvollziehbaren Gründen nicht vorlag. Ob es geht und in welcher Frist, hängt vom Abkommen und vom Einfuhrland ab. Klären Sie das mit Ihrer Zollabteilung, während die Ware bereits unterwegs ist.
03Braucht ein Muster einen Präferenznachweis?
Nur wenn es tatsächlich verzollt wird und die Abgabenersparnis den Aufwand lohnt. Bei geringwertigen Mustern und bei vorübergehender Verwendung spielt die Präferenz meist keine Rolle. Die vollständige Proformarechnung ist in diesen Fällen wichtiger.
04Nimmt der Kurier Originale mit?
Ja. Der Kurier führt die Papiere zusammen mit der Ware, sodass am Zielort nichts fehlt. Originale, die getrennt versandt werden, treffen häufig nach der Ware ein und blockieren die Abfertigung genau dann, wenn es eilt.
05Ist ein Ursprungszeugnis dasselbe?
Nein. Ein Ursprungszeugnis der Industrie und Handelskammer belegt den nichtpräferenziellen Ursprung und wird oft für Akkreditive oder Einfuhrgenehmigungen verlangt. Es senkt keinen Zollsatz. Präferenz und Ursprungszeugnis sind zwei verschiedene Vorgänge mit zwei verschiedenen Papieren.
Sagen Sie uns in der Anfrage, ob ein Präferenznachweis mitgehen muss. Wir antworten innerhalb von 15 Minuten mit Verbindung, Kurier und Preis, und der Kurier führt Ihre Originale gemeinsam mit der Ware, damit die Abfertigung am Ziel nicht an einem Blatt Papier hängt.