Nach der Gepäckausgabe stehen an den meisten internationalen Flughäfen zwei Ausgänge zur Wahl. Der grüne Kanal ist für Reisende gedacht, die nichts anzumelden haben, also nur persönliche Gebrauchsgegenstände und Waren innerhalb der jeweils geltenden Freimengen mitführen. Der rote Kanal ist für alle anderen. Die Wahl des Ausgangs ist selbst eine Erklärung gegenüber dem Zoll.
Das ist der Punkt, den viele unterschätzen. Wer den grünen Ausgang nimmt, erklärt damit konkludent, keine anmeldepflichtigen Waren zu befördern. Stellt sich das als falsch heraus, liegt keine Nachlässigkeit vor, sondern eine unrichtige Erklärung. Die Folgen reichen von Nacherhebung über Sicherheitsleistungen bis zu Bußgeldern und, je nach Land und Wert, zu Strafverfahren.
Für eine begleitete Handelssendung ist die Sache eindeutig. Ein Ersatzteil, ein Muster, eine Fotomaske oder ein medizinisches Produkt ist keine persönliche Habe des Reisenden. Es ist Ware im zollrechtlichen Sinn, sie gehört einem Dritten, sie hat einen Wert, und sie muss angemeldet werden. Der Kurier geht deshalb durch den roten Kanal, in jedem Land, bei jeder Einreise.
Der rote Kanal ist damit kein Zeichen von Ärger, sondern der normale Arbeitsweg. Vorbereitet ist er unauffällig und schnell: Papiere in der Hand, Ware zugänglich, Antwort auf jede Frage. Unvorbereitet ist er eine Wartezeit mit ungewissem Ausgang, und genau diese Wartezeit trifft eine eilige Sendung an ihrer empfindlichsten Stelle.