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Zoll und Registrierung

EORI: ohne diese Nummer bewegt sich keine Zollanmeldung

Die EORI-Nummer ist eine Formalie, bis sie fehlt. Dann steht eine Sendung, die in Stunden am Ziel sein sollte, weil eine Registrierung nachgeholt werden muss, die Wochen vorher zu erledigen gewesen wäre.

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Was die EORI-Nummer ist

EORI steht für Economic Operators Registration and Identification. Es ist die Kennnummer, mit der ein Wirtschaftsbeteiligter gegenüber den Zollbehörden in der gesamten Europäischen Union eindeutig identifiziert wird. Sie wird einmal vergeben und gilt in allen Mitgliedstaaten, unabhängig davon, wo die jeweilige Zollanmeldung abgegeben wird.

Die Nummer beginnt mit dem Länderkennzeichen des Mitgliedstaats, der sie vergeben hat, gefolgt von einer Kennung. In Deutschland vergibt die Zollverwaltung die Nummer über die zuständige Dienststelle für das Stammdatenmanagement. Die Erteilung ist gebührenfrei, und ein Unternehmen hat genau eine EORI-Nummer, auch wenn es mehrere Standorte oder Niederlassungen betreibt.

Gebraucht wird sie von jedem, der in der Union eine Zollanmeldung abgibt oder in einer solchen Anmeldung als Beteiligter genannt wird. Das betrifft Ausführer, Einführer, Anmelder und in bestimmten Fällen weitere Beteiligte. Privatpersonen brauchen im Regelfall keine, weil für gelegentliche Vorgänge eigene Regelungen bestehen.

Für Unternehmen außerhalb der Union gilt eine eigene Lage. Wer als Anmelder in der Union auftreten will, braucht ebenfalls eine EORI-Nummer, die im ersten betroffenen Mitgliedstaat beantragt wird. Als Ausführer im zollrechtlichen Sinne kann ein nicht in der Union ansässiges Unternehmen dagegen regelmäßig nicht auftreten, weshalb dann eine in der Union ansässige Partei benannt wird.

Wie eine EORI-Nummer zustande kommt

Der Ablauf ist kurz. Er dauert trotzdem länger als jede Eilsendung.

  1. 01

    Prüfen, ob schon eine besteht

    Viele Unternehmen haben bereits eine Nummer, die vor Jahren angelegt wurde und in der Buchhaltung liegt. Vor jedem Antrag lohnt der Blick in alte Zollunterlagen, weil eine zweite Nummer nicht vergeben wird.

  2. 02

    Antrag stellen

    Der Antrag geht an die zuständige Stelle der Zollverwaltung, üblicherweise über den Portalzugang. Angegeben werden die Stammdaten des Unternehmens, die Rechtsform und die steuerlichen Angaben.

  3. 03

    Nachweise beifügen

    Verlangt werden Nachweise über die Existenz und die Vertretung des Unternehmens, etwa ein Registerauszug. Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund dafür, dass eine Erteilung länger dauert als nötig.

  4. 04

    Erteilung abwarten

    Die Nummer wird mitgeteilt und ist danach unionsweit gültig. Sie ist gebührenfrei. Eine Erteilung im Zeitrahmen eines Eilauftrags ist nicht vorgesehen, deshalb gehört dieser Schritt vor das erste Drittlandsgeschäft.

  5. 05

    Stammdaten pflegen

    Änderungen bei Firma, Anschrift oder Rechtsform sind zu melden. Eine Anmeldung mit veralteten Stammdaten führt zu Rückfragen, und die kommen zu dem Zeitpunkt, zu dem gerade eine Sendung wartet.

  6. 06

    In den Ablauf einbauen

    Die Nummer gehört in die Stammdaten Ihres Anmelders, in die Auftragsanlage und in die Unterlagen, die dem Kurier mitgegeben werden. Damit taucht sie in jeder Anmeldung auf, ohne dass jemand danach suchen muss.

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Warum die Nummer bei Eilsendungen auffällt

In der Regel merkt niemand, dass es sie gibt. Sie steht in den Stammdaten, der Anmelder trägt sie ein, und die Anmeldung geht durch. Auffällig wird sie in zwei Fällen: beim ersten Drittlandsgeschäft eines Unternehmens und bei einer Sendung, die ein anderer Beteiligter als sonst anmeldet, weil die übliche Spedition nicht erreichbar ist.

In beiden Fällen fällt das am Abend auf, wenn die Sendung fertig gepackt ist. Eine Registrierung lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht nachholen. Es gibt keinen Eildienst und keine Ausnahme für dringende Fälle. Die einzige Lösung ist dann, dass ein anderer Beteiligter mit eigener Nummer die Anmeldung übernimmt, und ob das rechtlich passt, ist eine Frage des Einzelfalls.

Der zweite typische Fall betrifft die Einfuhrseite im Zielland. Auch dort braucht der Einführer eine Registrierung nach den dortigen Regeln. Wenn Ihr Kunde in einem Drittland zum ersten Mal etwas aus der Union bezieht, ist diese Seite ebenso zu klären wie die eigene, und zwar bevor der Kurier startet.

Wir sind ein Vermittlungs- und Dispositionsbetrieb und treten nicht als Anmelder auf. Wir haben also keine EORI-Nummer, die für Ihre Sendung eingesetzt werden könnte. Was wir tun: Wir fragen bei der Auftragsannahme ab, wer anmeldet und ob die Registrierung steht, damit dieses Thema nicht zwei Stunden vor dem Abflug hochkommt.

Was wir bei einer Drittlandsendung vorab klären

01

Wer meldet an

Ihr Unternehmen, Ihre Spedition oder ein Zollagent. Aus dieser Antwort folgt, wessen EORI-Nummer in der Anmeldung steht und wer nachts erreichbar sein muss, wenn eine Rückfrage der Zollstelle kommt.

02

Registrierung bestätigt

Wir fragen nach, ob die Nummer vorliegt und ob die Stammdaten aktuell sind. Bei einem ersten Drittlandsgeschäft ist das die Frage, die über den Termin entscheidet, und nicht die Verfügbarkeit einer Verbindung.

03

Ausführer benannt

Bei Streckengeschäften und bei Kunden außerhalb der Union ist zu klären, wer zollrechtlich als Ausführer auftritt. Ein nicht in der Union ansässiges Unternehmen kann diese Rolle regelmäßig nicht selbst übernehmen.

04

Einfuhrseite geklärt

Am Ziel braucht es einen Einführer mit eigener Registrierung nach den dortigen Regeln und einen Zollagenten, der anmeldet. Ohne diese Angaben ist keine Ankunftszeit belastbar, weil der letzte Schritt offen bleibt.

05

Nummer in den Unterlagen

Die Nummer gehört in die Ausfuhranmeldung und in die Papiere, die der Kurier mitführt. Kommt an der Ausgangszollstelle eine Rückfrage, ist die Angabe damit greifbar, ohne dass jemand im Büro gesucht werden muss.

06

Rückweg mitgedacht

Bei Austauschteilen und Leihgeräten ist die Rückrichtung ein eigener Zollvorgang mit eigenen Beteiligten. Wir klären auch für diese Richtung, wer anmeldet, damit die Rücksendung nicht später zum zweiten Eilfall wird.

Fragen zur Registrierung

01Brauchen wir eine EORI-Nummer, wenn unsere Spedition anmeldet?

In aller Regel ja. Auch wenn die Spedition die Anmeldung abgibt, werden Sie darin als Ausführer oder Einführer genannt und dabei über Ihre Nummer identifiziert. Nur bei bestimmten Vertretungsformen tritt der Vertreter selbst als Anmelder auf, und auch dann bleibt Ihre Rolle in der Anmeldung sichtbar.

02Was kostet die Nummer?

Nichts. Die Erteilung durch die Zollverwaltung ist gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn ein Dienstleister den Antrag für Sie stellt. Was die Nummer teuer macht, ist ihr Fehlen im falschen Moment, weil dann eine fertige Sendung wartet, bis eine Registrierung nachgeholt ist.

03Können wir Ihre Nummer benutzen?

Nein. Wir sind ein Vermittlungs- und Dispositionsbetrieb in den Vereinigten Arabischen Emiraten, treten nicht als Zollanmelder auf und haben keine Nummer, die für Ihre Sendung eingesetzt werden könnte. Die Anmeldung erfolgt durch Sie, Ihre Spedition oder einen Zollagenten mit eigener Registrierung.

04Brauchen Privatpersonen eine EORI-Nummer?

Im Regelfall nicht, weil für gelegentliche Vorgänge von Privatpersonen eigene Regelungen bestehen. Sobald jemand allerdings gewerblich handelt oder regelmäßig Zollanmeldungen abgibt, gilt die Registrierungspflicht. Die Grenze zieht die Zollverwaltung, nicht die Selbsteinschätzung des Beteiligten.

05Gilt die Nummer in allen Mitgliedstaaten?

Ja. Sie wird von einem Mitgliedstaat vergeben und gilt unionsweit. Ein Unternehmen erhält genau eine Nummer und nutzt sie unabhängig davon, wo eine Anmeldung abgegeben wird. Mehrere Nummern für dasselbe Unternehmen sind nicht vorgesehen und führen zu Rückfragen bei der Abfertigung.

Registrierung steht, Sendung kann fliegen

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