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Zoll und Steuern

Einfuhrumsatzsteuer: der Posten, der bei Eilsendungen überrascht

Bei einer Eilsendung geht es um Stunden, und dann steht die Ware am Zielflughafen, weil niemand geklärt hat, wer die Einfuhrumsatzsteuer zahlt. Diese Frage gehört in den Auftrag und nicht in die Nacht.

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Wie die Einfuhrumsatzsteuer entsteht

Wird eine Ware aus einem Drittland in das Steuergebiet eingeführt und in den freien Verkehr überführt, entsteht Einfuhrumsatzsteuer. Erhoben wird sie nicht vom Finanzamt, sondern von der Zollverwaltung, zusammen mit den Zöllen im selben Bescheid. Der Steuersatz entspricht dem, der für dieselbe Ware im Inland gilt, mit dem ermäßigten Satz für die entsprechenden Warengruppen.

Die Bemessungsgrundlage ist nicht der Rechnungsbetrag. Ausgangspunkt ist der Zollwert. Hinzu kommen der Zoll und die Beförderungs- und Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort im Inland. Das ist der Grund, warum die Steuer bei einer teuren Eilbeförderung höher ausfällt als bei derselben Ware in einer Seefrachtsendung, obwohl der Warenwert identisch ist.

Für Unternehmen ist die Steuer in der Regel kein Kostenfaktor, sondern ein Liquiditätsthema, weil sie als Vorsteuer abgezogen werden kann. Der Abzug steht aber nicht jedem zu, der zahlt. Er steht demjenigen zu, der im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über die Ware hat und sie für sein Unternehmen einführt. Genau hier entsteht der häufigste Fehler.

Der Weg vom Landen bis zur Freigabe

Fünf Schritte, die parallel zum Transport vorbereitet werden können.

  1. 01

    Sendungsdaten vorab

    Rechnung, Packliste, Warennummer, Wert und Ursprung gehen an den einführenden Zollagenten, sobald die Verbindung steht. Damit kann er die Anmeldung vorbereiten, statt nach der Landung von vorne anzufangen.

  2. 02

    Anmelder und Vertretung klären

    Wer meldet an und in wessen Namen. Direkte Vertretung, indirekte Vertretung oder Anmeldung durch den Empfänger selbst: Diese Wahl hat Folgen dafür, wer die Steuer schuldet und wer sie abziehen kann.

  3. 03

    Anmeldung und Bescheid

    Nach der Ankunft wird die Ware zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet. Die Zollverwaltung setzt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fest und teilt beides in einem Bescheid mit.

  4. 04

    Zahlung oder Aufschub

    Entweder wird sofort gezahlt oder es besteht ein bewilligtes Aufschubkonto, über das die Abgaben gesammelt abgerechnet werden. Ohne eine dieser Möglichkeiten wird die Ware nicht überlassen und bleibt stehen.

  5. 05

    Überlassung und Übergabe

    Erst nach der Überlassung kann der Kurier die Ware an die benannte Person übergeben. Diese Übergabe wird mit Ort, Uhrzeit und Unterschrift protokolliert und schließt den Einsatz nachvollziehbar ab.

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Wo es bei eiligen Sendungen klemmt

Der erste Punkt ist die Erreichbarkeit. Eine Eilsendung landet häufig außerhalb der Bürozeiten. Wenn der Zollagent nicht vorab informiert ist und keine Zahlungsmöglichkeit hinterlegt hat, wartet die Ware bis zum nächsten Vormittag. Der Flug hat dann Stunden gespart, die die Einfuhrseite wieder verbraucht. Deshalb schicken wir die Sendungsdaten mit der Buchung heraus und nicht mit der Landung.

Der zweite Punkt ist die Lieferbedingung. Sie bestimmt, wer die Einfuhr veranlasst und wer die Abgaben trägt. Bei Lieferungen, bei denen der Versender alle Kosten übernimmt, tritt er häufig faktisch als Einführer auf, ohne im Zielland ansässig zu sein. Das führt zu Konstruktionen, in denen jemand zahlt, der nicht abziehen kann, und der Vorsteuerabzug geht verloren.

Der dritte Punkt betrifft die Bemessungsgrundlage. Weil Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort einfließen, wirkt sich ein teurer Eiltransport auf die Steuer aus. Das ist kein Argument gegen die Eilbeförderung, wenn eine Linie steht, aber es gehört in die Kalkulation, damit die Rechnung später niemanden überrascht.

Der vierte Punkt sind Sendungen ohne Rechnungswert. Garantieteile, Muster und Leihgeräte haben keinen Kaufpreis und trotzdem einen Wert für Zollzwecke. Fehlt dieser Wert oder ist er offensichtlich zu niedrig angesetzt, wird nachgefragt, und die Klärung dauert länger als der gesamte Flug. Ein sauber begründeter Wert auf der Proformarechnung verhindert das.

Begriffe rund um die Einfuhrabgaben

  • ZollwertDer für die Abgabenberechnung maßgebliche Wert der Ware. Er beruht regelmäßig auf dem Kaufpreis, wird aber um bestimmte Kosten ergänzt oder gekürzt und ist nicht einfach der Rechnungsbetrag.
  • Erster BestimmungsortDer Ort im Inland, bis zu dem die Beförderungskosten in die Bemessungsgrundlage einfließen. Er steht üblicherweise in den Frachtpapieren und wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Steuer aus.
  • Direkte VertretungDer Zollagent handelt im Namen und für Rechnung des Einführers. Der Vertretene bleibt Anmelder und Schuldner, was für den Vorsteuerabzug häufig die saubere Lösung ist.
  • Indirekte VertretungDer Agent handelt im eigenen Namen für fremde Rechnung und wird dadurch selbst Anmelder. Das erleichtert manches und wirft die Frage auf, wer die Steuer wirtschaftlich trägt und abziehen kann.
  • AufschubkontoEine Bewilligung, mit der Einfuhrabgaben nicht bei jeder Sendung sofort gezahlt, sondern gesammelt abgerechnet werden. Ohne sie hängt die Überlassung an einer Zahlung zur Unzeit.
  • VerfügungsmachtDas Recht, über die Ware wie ein Eigentümer zu verfügen. Wer sie im Zeitpunkt der Einfuhr hat und die Ware für sein Unternehmen einführt, ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Fragen aus der Buchhaltung

01Zahlt der Kurier die Einfuhrabgaben?

Nein. Wir sind ein Vermittlungs- und Dispositionsbetrieb und treten weder als Anmelder noch als Abgabenschuldner auf. Die Einfuhr wird von dem Zollagenten oder dem Empfänger angemeldet, den Sie benennen, und die Abgaben laufen über dessen Konto oder Aufschub. Diesen Namen brauchen wir vor der Buchung.

02Wer darf die Steuer als Vorsteuer abziehen?

Derjenige, der im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über die Ware hat und sie für sein Unternehmen einführt. Nicht automatisch derjenige, der zahlt. Bei Lieferbedingungen, in denen der Versender alle Kosten übernimmt, entstehen hier regelmäßig Konstellationen, in denen der Abzug verloren geht.

03Fällt die Steuer auch auf Ersatzteile ohne Rechnungswert an?

Ja. Für Zollzwecke wird ein Wert angesetzt, auch bei Garantieteilen und Mustern. Für Waren, die vorher ausgeführt wurden und unverändert zurückkommen, sowie für bestimmte Reparaturfälle gibt es Regelungen zur Abgabenentlastung. Diese setzen Nachweise voraus, die vor dem Transport vorbereitet werden sollten.

04Erhöht ein teurer Eiltransport die Steuer?

Ja, weil die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in die Bemessungsgrundlage einfließen. Der Effekt ist rechnerisch klein gegenüber den Kosten eines Stillstands, gehört aber in die Kalkulation. Wir nennen Ihnen die Transportkosten getrennt, damit Ihr Zollagent damit rechnen kann.

05Was, wenn nachts niemand die Abgaben freigeben kann?

Dann bleibt die Ware bis zur Freigabe in der Verwahrung, und der Zeitgewinn ist verbraucht. Deshalb klären wir vor der Buchung, ob ein Aufschubkonto besteht und wer nachts erreichbar ist. Steht diese Seite nicht, sagen wir es Ihnen, bevor der Kurier fährt.

Einfuhrseite klären, bevor der Kurier fliegt

Nennen Sie uns Empfänger, Zollagent, Lieferbedingung und Wunschzeit. Wir schicken die Sendungsdaten vorab an die Einfuhrseite und planen die Ankunft so, dass die Freigabe möglich ist. Antwort innerhalb von 15 Minuten, Tag und Nacht.

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