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Glossar Luftfracht

Gefahrgut und Eiltransport: was ein Kurier mitnehmen darf und was am Schalter endet

Viele eilige Sendungen sind harmlos, bis jemand die Batterie sieht. Gefahrgut entscheidet nicht über die Dringlichkeit, sondern über den erlaubten Weg. Diese Frage gehört an den Anfang einer Anfrage, nicht an das Ende.

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Was Gefahrgut im Luftverkehr bedeutet

Die Regeln kommen von der ICAO und werden von der IATA in den Dangerous Goods Regulations für die Praxis aufbereitet. Jeder gefährliche Stoff bekommt eine UN-Nummer, eine Klasse und eine Verpackungsanweisung. Erst diese Kombination entscheidet, ob eine Sendung als Fracht, als Gepäck oder gar nicht befördert werden darf.

Die Klassen reichen von explosiven Stoffen über entzündbare Flüssigkeiten bis zu ansteckungsgefährlichen Stoffen und den sogenannten verschiedenen gefährlichen Stoffen, in denen sich Lithiumbatterien und Trockeneis finden. Für den Alltag eines Eiltransports sind vor allem drei Gruppen relevant: Batterien, Kühlmittel und Chemikalien in Kleinmengen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Fracht und Gepäck. Für Fracht gelten die Frachtvorschriften mit Anmeldung, Kennzeichnung und Schulungspflicht. Für Gepäck von Reisenden gelten eigene, deutlich engere Regeln, oft mit ausdrücklicher Zustimmung der Gesellschaft. Ein Onboard Kurier reist als Passagier, also gilt für ihn der Gepäckteil dieser Vorschriften.

Die Begriffe auf dem Kennzeichen

  • UN-NummerDie vierstellige Kennung des Stoffes. Sie steht auf der Verpackung und in den Papieren und ist der Einstieg in jede Prüfung von Zulässigkeit und Verpackungsanweisung.
  • UN 3480Lithium-Ionen-Batterien als eigenständige Sendung, also ohne Gerät. Diese Versandart ist im Luftverkehr besonders streng geregelt und im Reisegepäck grundsätzlich nicht vorgesehen.
  • UN 3481Lithium-Ionen-Batterien im Gerät oder mit Gerät verpackt. Das ist der Fall, der bei Messtechnik, Prototypen und Steuergeräten am häufigsten auftritt.
  • UN 1845Trockeneis, also festes Kohlendioxid. Es gilt als Gefahrgut, weil es Gas freisetzt, und ist im Gepäck nur begrenzt und mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig.
  • VerpackungsanweisungDie verbindliche Vorschrift, wie ein Stoff verpackt sein muss: Innenverpackung, Saugmaterial, Außenverpackung, Kennzeichnung und zulässige Menge je Packstück.
  • SicherheitsdatenblattDas Dokument des Herstellers mit Stoffdaten und Einstufung. Es ist die Grundlage für die Beurteilung, ersetzt aber keine Transportklassifizierung.
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Der häufigste Irrtum: klein bedeutet unkritisch

Ein Steuergerät mit Pufferbatterie, ein Messkoffer mit Akku, eine Probe in Alkohol, ein Aerosol zur Kalibrierung: Diese Sendungen wiegen wenig und sehen unauffällig aus. Nach den Regeln des Luftverkehrs sind sie Gefahrgut, mit allem, was daran hängt. Die Größe der Sendung ändert an der Einstufung nichts.

Der zweite Irrtum betrifft die Reisenden. Weil man Notebook und Telefon mitnehmen darf, wird angenommen, jede Batterie sei erlaubt. Für persönliche Geräte gelten Ausnahmen. Eine Ware, die transportiert wird, ist kein persönliches Gerät, auch wenn sie in dieselbe Tasche passt.

Deshalb steht diese Frage bei uns am Anfang. Wir fragen nach Stoff, Batterietyp, Nennenergie, Kühlmittel und Sicherheitsdatenblatt, bevor wir einen Preis nennen. Ein Angebot, das diese Fragen überspringt, ist kein schnelleres Angebot, sondern ein Angebot mit einem Kurier, der am Schalter abgewiesen wird.

Typische Fälle und der zulässige Weg

Die Beurteilung im Einzelfall hängt an Stoff, Menge, Verpackung und der Zustimmung der Gesellschaft.

SendungÜbliche EinstufungWas das für den Transport heißt
Steuergerät mit fest verbauter ZelleLithiumbatterie im GerätHäufig als begleitetes Gepäck möglich, Gerät gegen Einschalten gesichert, Zustimmung der Gesellschaft vorher klären
Ersatzakku ohne GerätLithiumbatterie als eigene SendungIm Reisegepäck nicht vorgesehen, Weg über Luftfracht mit Gefahrgutabfertigung
Gewebeprobe auf TrockeneisTrockeneis plus biologische ProbeMengengrenze und Zustimmung der Gesellschaft, Verpackung muss Gas entweichen lassen
Chemikalie in KleinmengeJe nach Stoff entzündbar oder ätzendMeist Frachtweg mit Gefahrgutanmeldung, im Gepäck regelmäßig ausgeschlossen
Magnetische BaugruppePrüfung auf magnetisches MaterialFeldstärke am Packstück entscheidet, Messung oder Herstellererklärung erforderlich
Prototyp mit DrucktankGas unter DruckNur entleert und mit Nachweis, sonst Frachtweg mit passender Verpackungsanweisung

Was wir vor einer Buchung klären

01

Stoff und Einstufung

Sicherheitsdatenblatt oder Herstellererklärung, UN-Nummer und Klasse. Ohne diese Angaben lässt sich nicht sagen, ob die Sendung überhaupt in ein Flugzeug darf, und schon gar nicht in die Kabine.

02

Batteriedaten

Typ, Anzahl, Nennenergie und ob die Zelle im Gerät verbaut ist. Danach richtet sich, ob ein Kurier das Teil begleiten kann oder ob es als Fracht mit Gefahrgutabfertigung reist.

03

Zustimmung der Gesellschaft

Viele Fälle sind zulässig, aber genehmigungsbedürftig. Wir holen die Zustimmung vor der Buchung ein, damit am Schalter niemand improvisieren muss. Die Bestätigung liegt dem Kurier schriftlich vor, gemeinsam mit der Verpackungsanweisung und den Angaben zur Menge.

04

Alternative Verpackung

Manchmal löst eine andere Verpackung das Problem: entleerter Tank, getrennte Zelle, Kühlung mit Kühlakku statt Trockeneis. Wir schlagen die Variante vor, die fliegen darf. Diese Umstellung kostet im Werk eine halbe Stunde und rettet den Flug, der sonst gar nicht buchbar wäre.

Fragen, die vor jeder Gefahrgutsendung kommen

01Kann ein Onboard Kurier überhaupt Gefahrgut mitnehmen?

In begrenztem Umfang und nur dort, wo die Gepäckvorschriften es zulassen, häufig mit ausdrücklicher Zustimmung der Gesellschaft. Vieles, was als Fracht zulässig ist, ist im Gepäck ausgeschlossen. Wir sagen Ihnen klar, welcher Weg für Ihre Sendung offensteht, auch wenn es nicht der schnellste ist.

02Wer haftet, wenn die Einstufung falsch war?

Die Verantwortung für die richtige Beschreibung liegt beim Versender. Eine falsche oder verschwiegene Einstufung ist kein Formfehler, sondern ein Verstoß mit Konsequenzen für alle Beteiligten. Deshalb übernehmen unsere Kuriere keine Sendung, deren Inhalt nicht benannt ist.

03Was ist mit Trockeneis für eine gekühlte Probe?

Trockeneis ist zulässig, aber mengenbegrenzt und zustimmungspflichtig, und die Verpackung muss das entstehende Gas entweichen lassen. Wenn die benötigte Menge die Grenze übersteigt, planen wir mit Kühlakkus, mit einer anderen Verpackung oder mit dem Frachtweg.

04Verzögert die Gefahrgutprüfung meinen Termin?

Sie kostet Minuten am Anfang und spart Stunden am Ende. Die Prüfung läuft parallel zur Suche nach dem nächsten planmäßigen Flug, sodass die Antwort weiterhin innerhalb von 15 Minuten bei Ihnen ist, mit einer belastbaren Aussage statt einer Hoffnung.

05Dürfen wir die Batterie einfach ausbauen?

Oft ja, und häufig ist das die schnellste Lösung. Dann reist das Gerät ohne Zelle im Gepäck und die Zelle geht getrennt oder bleibt vor Ort. Bitte dokumentieren Sie den Ausbau, damit der Kurier am Schalter erklären kann, was in der Verpackung ist.

Eine eilige Sendung mit Gefahrgutanteil

Schicken Sie uns das Sicherheitsdatenblatt oder die Batteriedaten zusammen mit Abholort, Ziel und Gewicht. Wir prüfen den zulässigen Weg, holen nötige Zustimmungen ein und antworten innerhalb von 15 Minuten mit Abflughafen, Ankunftszeit und Festpreis oder mit einem ehrlichen Nein und einer Alternative.

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