Was Gestellung genau meint
Gestellung ist ein Begriff aus dem Zollrecht. Er bezeichnet die Mitteilung an die Zollstelle, dass eine bestimmte Ware an einem zugelassenen Ort eingetroffen ist und für Kontrollen zur Verfügung steht. Die Ware wird also nicht nur elektronisch angemeldet, sie wird verfügbar gemacht.
Der Grund ist einfach: Eine Behörde kann nur prüfen, was sie erreichen kann. Deshalb verbindet der Unionszollkodex die Anmeldung mit der Pflicht, die Ware zu gestellen. Erst danach kann überlassen werden, also die Ware für das beantragte Verfahren freigegeben werden.
Bei der Ausfuhr trifft man den Begriff an der Ausgangszollstelle. Dort wird bestätigt, dass die Ware das Zollgebiet tatsächlich verlässt. Bei der Einfuhr steht die Gestellung am Anfang, verbunden mit der Anmeldung zur Überführung in ein Verfahren. In beiden Fällen ist sie ein körperlicher Vorgang mit einer Person, einem Ort und einer Uhrzeit.
Die Nachbarbegriffe
- AnmeldungDer Antrag, eine Ware in ein Zollverfahren zu überführen. Sie wird elektronisch abgegeben und enthält Warennummer, Wert, Beteiligte und das gewünschte Verfahren.
- ÜberlassungDie Freigabe durch den Zoll. Erst mit ihr darf die Ware das Verfahren antreten, also ausgeführt, eingeführt oder befördert werden.
- AusgangszollstelleDie Zollstelle, über die die Ware das Zollgebiet verlässt. Am Flughafen ist das der Ort, an dem die Ausfuhr abgeschlossen und bestätigt wird.
- Zugelassener OrtEin Platz, an dem gestellt werden darf. Nicht jeder Schalter und nicht jede Lagerhalle kommt dafür in Betracht, was die Planung eines Eiltransports bestimmt.
- AusgangsvermerkDie Bestätigung, dass die Ausfuhr tatsächlich stattgefunden hat. Sie ist der Beleg für die steuerliche Behandlung der Lieferung und wird häufig nachgefordert.
- BeschauDie körperliche Kontrolle der Ware durch den Zoll. Sie ist der Grund, warum die Gestellung überhaupt verlangt wird, und kostet Zeit, wenn sie ungeplant kommt.
Sagen Sie uns, was fliegen muss. Wir antworten mit Flug und Preis.
Fünf kurze Fragen. Ein Disponent antwortet mit einer benannten Verbindung, der Zustellzeit und einem festen Preis, Tag und Nacht.
- Ein benannter Kurier von der Abholung bis zur Unterschrift
- Zoll persönlich angemeldet, Rückfragen sofort beantwortet
- Lizenziertes Unternehmen, ordentliche Rechnung
Warum eilige Sendungen an dieser Stelle stehen bleiben
Der klassische Fall: Die Ausfuhranmeldung ist im System, die MRN liegt vor, das Ausfuhrbegleitdokument ist gedruckt. Der Kurier fährt zum Flughafen und geht davon aus, dass die Sache erledigt ist. Sie ist es nicht, solange die Ausgangszollstelle die Ware nicht gesehen oder auf Gestellung verzichtet hat.
Der zweite Fall betrifft die Bedienzeiten. Zollstellen an Flughäfen arbeiten nicht überall rund um die Uhr, und die zuständige Abfertigung liegt manchmal nicht dort, wo der Kurier einsteigt. Wer den Fußweg und die Wartezeit nicht in den Plan nimmt, verliert einen Flug, obwohl alle Papiere stimmen.
Der dritte Fall ist die Beschau. Der Zoll darf die Sendung öffnen. Bei begleiteten Sendungen ist das beherrschbar, weil eine Person anwesend ist, die die Ware erklären und danach wieder ordentlich verpacken kann. Bei Fracht ohne Begleitung dauert derselbe Vorgang deutlich länger.
Planbar wird der Schritt nur rückwärts. Wir rechnen von der Bordkartenkontrolle zurück über die Sicherheitskontrolle, den Weg zur Zollstelle und die mögliche Beschau bis zur Abholzeit im Werk. Erst diese Rechnung ergibt eine Zusage, die auch bei einer Prüfung hält.
Wie wir Gestellung in den Zeitplan einbauen
- 01
Zollstelle vorher bestimmen
Bevor ein Flug gebucht wird, steht fest, wo gestellt wird und wann diese Stelle besetzt ist. Erst danach nennen wir eine Ankunftszeit, die auch bei einer Prüfung hält.
- 02
Papiere vollständig mitgeben
Anmeldung, Begleitdokument, Rechnung oder Proformarechnung, Packliste und die Angaben zum Ausführer reisen mit dem Kurier, in Papierform und elektronisch.
- 03
Puffer für die Beschau
Wir planen die Anreise so, dass eine Kontrolle möglich ist, ohne dass der Flug fällt. Dieser Puffer ist der Unterschied zwischen einer Zusage und einer Hoffnung.
- 04
Gestellung durch den Kurier
Der Kurier zeigt die Ware, legt die Papiere vor und wartet die Überlassung ab. Er verlässt die Zollstelle nicht, bevor der Vorgang abgeschlossen ist.
- 05
Rückmeldung an Ihre Zollabteilung
Sobald überlassen ist, geht die Bestätigung an Sie. Bei der Ausfuhr sammeln wir den Beleg für den Ausgang, damit Ihre Buchhaltung ihn nicht suchen muss.
- 06
Einfuhr am Zielort vorbereiten
Parallel klären wir, wer im Zielland anmeldet und wo dort gestellt wird. Ein Kurier, der landet und wartet, verliert genau die Stunden, für die er gebucht wurde.
Häufige Fragen zur Gestellung
01Kann der Kurier die Gestellung für uns übernehmen?
Der Kurier zeigt die Ware und legt Ihre Papiere vor. Ausführer und Anmelder bleiben Sie oder Ihr Zollvertreter. Diese Trennung ist wichtig, weil Verantwortung und Vollmacht nicht beim Transporteur liegen, sondern bei dem, der die Ware ausführt.
02Was passiert, wenn die Zollstelle geschlossen ist?
Dann wird der nächste planmäßige Flug nach Öffnung geplant, oder es wird eine andere Zollstelle gewählt, wenn das zeitlich besser passt. Wir sagen Ihnen diesen Umstand bei der Angebotsabgabe, nicht erst, wenn der Kurier vor einer verschlossenen Tür steht.
03Wie lange dauert eine Beschau?
Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht seriös in Minuten versprechen. Planbar ist nur der Puffer davor. Weil der Kurier anwesend ist und die Sendung erklären kann, ist der Vorgang in aller Regel schneller abgeschlossen als bei unbegleiteter Fracht.
04Brauchen wir eine Gestellung auch bei Mustern ohne Wert?
Auch ein Muster ist eine Ware und wird angemeldet, mit einem plausiblen Wert. Der Aufwand ist geringer, der Schritt bleibt derselbe. Ein Wert von einem Euro auf der Rechnung führt regelmäßig zu Rückfragen und kostet mehr Zeit als eine korrekte Angabe.
05Gilt das auch innerhalb der EU?
Bei Warenbewegungen zwischen Mitgliedstaaten fällt die Zollabfertigung weg, weshalb dort keine Gestellung nötig ist. Sobald eine Sendung das Zollgebiet verlässt oder aus einem Drittland kommt, ist der Schritt zwingend, unabhängig von Wert und Gewicht.
Begriffe, die dazugehören
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Eine Sendung, bei der Zoll und Flug zusammenpassen müssen
Nennen Sie uns Ware, Warennummer, Wert, Abholort und Ziel. Wir prüfen Zollstelle und Bedienzeiten, bevor wir eine Zeit zusagen, und antworten innerhalb von 15 Minuten mit Abflughafen, Ankunftszeit und Festpreis. Der Kurier bleibt bei der Ware, bis überlassen ist.