Die vereinbarte Klausel
Nicht die übliche, sondern die aus diesem Auftrag, samt benanntem Ort. Eine Klausel ohne Ortsangabe ist unvollständig und lässt genau die Frage offen, die bei Eilsendungen klemmt.
Der Kurier steht bereit, die Ware ist verpackt, und niemand weiß, wer die Einfuhr im Zielland anmeldet. Diese Frage ist im Bestelltext längst beantwortet, in drei Buchstaben, die selten jemand liest.
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Incoterms sind Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer. Die geltende Fassung trägt die Bezeichnung Incoterms 2020 und umfasst elf Klauseln. Sieben davon gelten für jede Transportart, vier nur für See- und Binnenschifffahrt. Für Luftfracht und Kuriersendungen kommen daher nur die ersten sieben in Betracht.
Geregelt sind vier Dinge: wer den Transport organisiert, wer die Kosten trägt, wo die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer übergeht und wer die Zollformalitäten der Ausfuhr und der Einfuhr erledigt. Nicht geregelt sind Eigentumsübergang, Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht. Diese Punkte gehören in den Vertrag.
Der wichtigste Denkfehler ist die Gleichsetzung von Kosten und Gefahr. Bei einigen Klauseln fallen sie auseinander: Der Verkäufer bezahlt den Transport, aber die Gefahr ist schon vorher übergegangen. Wer diesen Punkt nicht kennt, versichert die falsche Strecke oder gar keine.
Fünf kurze Fragen. Ein Disponent antwortet mit einer benannten Verbindung, der Zustellzeit und einem festen Preis, Tag und Nacht.
Im Tagesgeschäft merkt niemand, welche Klausel im Auftrag steht, weil die Spedition die Routine kennt. Bei einer Eilsendung wird dieselbe Frage in Minuten entschieden, oft von jemandem aus der Instandhaltung. Dann fehlt die Person, die weiß, wer im Zielland anmelden darf und wer die Abgaben trägt.
Der teuerste Fall ist DDP ohne Vorbereitung. Der Versender verspricht Lieferung frei Haus verzollt, hat im Zielland aber keine Registrierung und keinen Vertreter. Die Sendung landet, und dann beginnt die Suche nach jemandem, der anmelden darf. Der gewonnene Flug ist damit verloren.
Der zweithäufigste Fall ist EXW bei einer Ausfuhr aus Deutschland. Formal soll der ausländische Käufer die Ausfuhr erledigen, praktisch kann er das nicht. In dieser Lage übernimmt der Verkäufer die Anmeldung ohnehin, ohne dafür bezahlt zu werden. FCA beschreibt dieselbe Realität, aber sauber.
Wer tut was, wenn ein Onboard Kurier die Sendung übernimmt.
| Klausel | Ausfuhr erledigt | Einfuhr erledigt | Wo die Gefahr übergeht |
|---|---|---|---|
| EXW | Käufer | Käufer | Bei Bereitstellung im Werk des Verkäufers |
| FCA benannter Ort | Verkäufer | Käufer | Bei Übergabe an den Kurier am benannten Ort |
| DAP Empfängerwerk | Verkäufer | Käufer | Bei Ankunft am Empfängerwerk, entladebereit |
| DDP Empfängerwerk | Verkäufer | Verkäufer | Bei Ankunft am Empfängerwerk, entladebereit |
Nicht die übliche, sondern die aus diesem Auftrag, samt benanntem Ort. Eine Klausel ohne Ortsangabe ist unvollständig und lässt genau die Frage offen, die bei Eilsendungen klemmt.
Name, Anschrift und Zollnummer des Anmelders. Ohne diese Angabe kann eine Sendung landen und trotzdem tagelang liegen bleiben, obwohl der Kurier längst wieder abgereist ist.
Bei DAP der Empfänger, bei DDP der Versender. Diese Festlegung muss vor dem Abflug stehen, weil sie im Zielland vorgelegt wird und nicht nachträglich geändert werden sollte.
Die Klausel sagt nur bei CIP etwas über Versicherung. In allen anderen Fällen ist zu klären, wer die Ware deckt. Eine gesonderte Deckung bestätigen wir vor der Abholung schriftlich.
01Welche Klausel passt am besten zu einem Onboard Kurier?
In den meisten Fällen FCA mit dem Abholort als benanntem Ort, weil die Übergabe an den Kurier ein klarer, dokumentierter Moment ist. Für Lieferungen an Kundenwerke wird häufig DAP vereinbart. DDP nur dann, wenn der Versender im Zielland tatsächlich anmelden kann.
02Ändert der Kurier etwas an der Klausel?
Nein. Die Klausel steht zwischen Verkäufer und Käufer. Der Transportweg ändert sie nicht. Was sich ändert, ist die Geschwindigkeit, mit der die Folgen der Klausel sichtbar werden, weil eine Sendung mit dem nächsten planmäßigen Flug ankommt und nicht in drei Tagen.
03Wir liefern EXW, der Kunde bucht selbst. Geht das?
Ja, dann beauftragt uns Ihr Kunde. Wichtig ist nur, dass jemand die Ausfuhr aus der EU anmeldet und dass diese Person benannt ist. Wir sagen Ihnen, welche Angaben wir dafür brauchen, bevor der Kurier zur Abholung fährt.
04Wer trägt die Kosten, wenn der Empfänger die Annahme verweigert?
Das richtet sich nach der Klausel und nach Ihrem Vertrag. Der Kurier verlässt in einem solchen Fall den Ort nicht mit der Ware, ohne Rücksprache mit dem Desk. Wir klären mit Ihnen, ob eingelagert, zurückgeflogen oder ein anderer Empfänger angefahren wird.
05Gilt Incoterms 2020 verbindlich?
Verbindlich wird die Klausel erst durch Ihre Vereinbarung mit dem Vertragspartner, einschließlich der Angabe der Fassung. Wer nur DAP schreibt, ohne die Fassung zu nennen, lädt zu Streit ein. Schreiben Sie Klausel, benannten Ort und Fassung, dann ist die Sache eindeutig.
Nennen Sie uns die vereinbarte Klausel mit benanntem Ort, den Anmelder im Zielland und die Ware. Wir prüfen, ob Papierlage und Flugplan zusammenpassen, und antworten innerhalb von 15 Minuten mit Abflughafen, Ankunftszeit und Festpreis. So landet die Sendung nicht in einem Zolllager.